Ralf Hansen
Realistische Möglichkeiten der Äbänderung von Unterhaltstiteln
Eine Rezension zu:
Jürgen Soyka
Die Abänderungsklage im Unterhaltsrecht
Änderung der Verhältnisse
Präklusion
Bindungswirkung
Störung der Geschäftsgrundlage
Bielefeldt: Erich - Schmidt - Verlag, 2001, 208 S.
ISBN 3-503-06045-6
http://www.erich-schmidt-verlag.de
Der Verfasser, Richter am OLG Düsseldorf, hat bereits mit einigen Monographien die familienrechtliche Literatur bereichert. Diesmal hat er sich das schwierige und für
Rechtsanwälte sehr haftungsträchtige Gebiet der Abänderungsklagen nach § 323 ZPO im Unterhaltsrecht vorgenommen, einem der Hauptanwendungsbereiche dieser Norm, mit
zahlreichen Fallen für den Rechtsanwender. In gewisser Weise kann die Lektüre auch einen gewissen "risikominimierenden" Nebeneffekt haben, da - wie der Verfasser eingangs
feststellt - die mit der Abänderungsklage verfolgten Ziele oftmals nicht erreicht werden und die betreffenden Mandant oftmals nach einem "zweiten Schuldner" suchen - via
Berufshaftung. Es ist daher ein besonderes Anliegen des Verfassers, die Ursachen derartiger Fehleinschätzungen zu beseitigen und den Blick für eine realistische Einschätzung
der Sach- und Rechtslage zu schärfen. Dies gelingt vorzüglich. Dazu wählt er - wie in seinen anderen Büchern auch - einen sehr strukturierten Aufbau, in den sich die
Probleme leicht einordnen und dann auch leicht auffinden lassen. In die Darstellung sind zahlreiche Beispiele aufgenommen, die die Probleme am Fall verdeutlichen. Völlig zu
Recht orientieren sich die Darlegungen an der Rechtsprechung der BGH als der für die Praxis allein maßgeblichen Richtschnur.
Bereits der Aufbau ist sehr überzeugend. Zunächst legt der Verfasser die allgemeinen Grundsätze der Abänderungsklage dar, ausgehend von der Prognosentscheidung des § 258
ZPO, die bei wesentlicher Änderung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse oftmals einen gewissen Abänderungsbedarf auslöst und grenzt die Abänderungsklage des §
323 ZPO von anderen Abänderungsmöglichkeiten ab, deren gestaltender Zweck zur Durchbrechung der Rechtskraft des alten Titels führt. Probleme entstehen besonders dann, wenn
die Unterhaltsleistung auf einer Parteivereinbarung beruht, ohne das eine Titulierung erfolgt ist. Die Spur dieses interessanten Problems nimmt Soyka in einem eigenen
Abschnitt später wieder auf. Der nächste Abschnitt behandelt, dem Aufbau der Entscheidungsgründe eines Urteils folgend, Fragen der Zulässigkeit der Abänderungsklage,
ausgehend von der Abgrenzung zur Erstklage als einer Leistungsklage nach § 258 ZPO und natürlich in Abgrenzung zur Klage nach § 767 ZPO. Besonders eingehend werden
Zweifelsfälle behandelt. Besonders hilfreich für RAe ist der Abschnitt C: "Formulierung der Anträge". Hier werden konkrete Hilfen für die möglichst exakte Antragstellung
gegeben, unterteilt nach Fallgruppen und Problemkonstellationen. Hier finden sich auch Formulierungshilfen für die Leistungsklage nach § 258 ZPO oder die negative
Feststellungsklage bei nicht titulierten Unterhaltsvereinbarungen, etwa bei privatschriftlicher Vereinbarung.
Teil D behandelt die Begründetheit der Abänderungsklage, ausgehend vom Regelfall des § 323 I ZPO, der Abänderung eines Urteiles. Abänderungsklagen setzen eine wesentliche
Änderung der Verhältnisse voraus. Die Grenze wird regelmäßig bei etwa 10% gezogen. Der Verfasser geht auf die Wesentlichkeitsgrenze und die vielfältigen Beweislastprobleme
intensiv ein. Eine alphabetisch geordnete Beispielsliste erleichtert die Rechtsanwendung erheblich. Eingehend ist auch die Auseinandersetzung mit der § 767 II ZPO
nachgebildeten Präklusionsvorschrift des § 323 II ZPO, wobei auch Billigkeitsaspekte kurz gewürdigt werden. Richtigerweise werden jene Fälle, in den die Rechtskraft der
Billigkeit weichen muß, auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Eingegangen wird auch auf typische Fehler und den sinnvollen Aufbau einer Abänderungsklage. Selbstredend wird
auch die Abänderung von Prozeßvergleichen und notariellen Unterhaltsvereinbarungen eingehend thematisiert, wobei die Besonderheiten deutlich herausgestellt werden. Besonders
interessant sind die Ausführungen über die Abänderbarkeit nicht titulierter Unterhaltsansprüche, die regelmäßig zur Frage der Erschütterung der Geschäftsgrundlage führen und
bis in die letzten Einzelheiten hinein sehr umstritten sind.
Der systematische Überblick ist rundum gelungen, sehr informativ und insbesondere für die anwaltliche Praxis überaus hilfreich. Wer sich mit Familienrecht beruflich näher
beschäftigt, sollte dieses Buch kennen.
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