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Artikel 184
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Ralf Hansen
Ein Kompaktkurs im Wirtschaftsrecht
Eine Rezension zu:
Helmut Haberstumpf
Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Gewerblicher Rechtsschutz
Reihe: Examenskurse für Rechtsreferendare
München: C.H. Beck, Dezember 1999, 91 S, DM 32,-
ISBN 3-406-46ß97-6
http://www.beck.de
Der neue Examenskurs richtet sich an Absolventen der "Wahlfachgruppe Wirtschaft: Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz", im Rahmen der Referendarausbildung
(nach dem Zuschnitt in Bayern), richtet sich aber gleichermaßen auch an Studenten der einschlägigen Wahlfachgruppe, da es kaum übergreifende Lehrwerke zu diesem Bereich gibt
(über den Zuschnitt der Wahlfachgruppen für das Erste juristiscje Staatsexamen unterrichtet zuverlässig Timm, W., Handels- und Wirtschaftsrecht, Bd. I., 2. Aufl., München:
C.H.Beck, JuS-Schriftenreihe, Heft 126, 1999, § 1 B S. 5 - 13; s. jetzt auch die neu aufgelegte Fallsammlung von Emmerich, Fälle zum Wettbewerbsrecht, München: Beck,
2000). Das schmale, aber inhaltlich gewichtige Skriptum richtet sich aber gleichermaßen an Anwälte und Richter, die sich in die Thematik einarbeiten müssen. In den Band
integriert ist eine Fallsammlung, die der Lernkontrolle dient und gleichermaßen auf die Examensklausuren vorbereitet. Die Ausführungen sind knapp gehalten, in jeder Hinsicht
jedoch praxisorientiert. Zahlreiche Aufbauschemata und Checklisten machen die praktische Umsetzung leicht. Bereits darin unterscheidet sich die Darstellung deutlich von
anderen Studientexten. Vermittelt wird das examensnotwendige Wissen in anwendungsbezogener Form.
Nach einem kurzen einführenden Teil, der die Systematik der Wettbewerbsordnung in der Bundesrepublik Deutschland behandelt, folgt ein Kapitel über die Besonderheiten bei der
Rechtsdurchsetzung, die deliktischen Charakter hat und daher an die Dogmatik der deliktischen und quasi-deliktischen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche anknüpft. Auf
die allgemeinen Regeln ist daher zurückzugreifen, soweit keine wirtschaftsrechtlichen Spezialnormen existieren. Die Darstellung erfolgt nach Aufbaugesichtspunkten. Eingehend
behandelt wird auch die extrem praxisrelevante Materie der außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung aufgrund Abmahnung zwecks Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die Kosten der Abmahnung sind bei Berechtigung oder Anerkennung nach §§ 683 S.1, 677, 670 BGB zu ersetzen. Präzise, praxisnahe Erläuterungen zu Unterwerfungserklärung und zum
Unterwerfungsvertrag runden diese Ausführungen ab. Bei der gerichtlichen Durchsetzung weist der Verfasser auf den häufigen Fehler hin, zu schnell auf materiellrechtliche
Fragen zuzusteuern und Probleme in der Zulässigkeit zu übersehen. Derartige Hinweise erhöhen den "Gebrauchswert" dieses ausgezeichneten Kurses in jeder Hinsicht, ebenso wie
die Behandlung der Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages, die interessante Beispiele anführen. Es muß kaum erwähnt werden, daß hier für den Rechtsanwalt
erhebliche Haftungsrisiken liegen. Besonders ausführlich wird das Verfahren der einstweiligen Verfügung behandelt, die insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht eine
zentrale Bedeutung hat. Die Besonderheit, daß einstweilige Verfügungen (Urteil- oder Beschluß) zunächst dem Antragsteller zuzustellen sind und nicht dem Antragsgegner
(Zustellung im Parteibetrieb), wird selbstredend erwähnt. Die Besonderheiten des § 25 UWG sind berücksichtigt. Erörtert wird auch das heikle Problem der Kostentragungspflicht
bei einer hinterlegten Schutzschrift, wenn eine einstweilige Verfügung, regelmäßig nach Abmahnung, befürchtet wird. Die Funktion dieser Schutzschrift liegt in aller Regel
darin, wenn nicht den Erlaß einer einstweiligen Verfügung abzuwehren, so doch wenigstens Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung zu erreichen. Erörtert werden schließlich
auch vollstreckungsrechtliche Probleme, so daß der prozessuale Teil eine eingehende Darstellung erfährt.
Die erheblichen Veränderungen des Kartellrechts aufgrund der 6. GB-Novelle sind vollständig berücksichtigt. Die Ausführungen zum horizontalen Kartellverbot orientieren sich an
der üblichen Prüfungsreihenfolge, die dadurch einprägsam erlernt und gleich an Fall 4 eingeübt werden kann. Bei der Erörterung der Vertikalvereinbarungen besticht die
Behandlung der Lizenzverträge, deren kartellrechtliche Problematik in §§ 17 und 18 GWB Gegenstand einer Sonderrregel ist, die aber nur für "technische" Schutzrechte gelten,
wenn sie den Lizenzgeber zu sehr in seiner wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit binden. Derartige Praktiken sind bereits nah am Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
des § 19 GWB. Auch hier ist die Rechtsfolge Nichtigkeit nach § 134 BGB. Behandelt werden auch die Grundzüge des europäischen Kartellrechts der Art. 81, 82 EG, die aber die
Differenzierung zwischen horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, anders als das deutsche Kartellrecht, nicht kennen.
Geradezu von alltäglicher Praxisrelevanz ist das im Anschluß an das Kartellrecht dargestellte Lauterkeitsrecht. Es steht heute vor allem in Bezug zu den rechtlichen Grenzen
der Werbefreiheit und flankiert daher Marketingstrategien hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Das UWG ist nicht leicht zugänglich, da die Voraussetzungen sich nicht
in jeder Hinsicht unmittelbar aus dem Gesetzestext erschließen, sondern insbesondere auf Richterrecht beruhen. Gerade in einem derartigen Rechtsbereich ist der Lernende
zunächst auf eine kurze, strukturierte Einführung angewiesen, die diese Darstellung auch bietet. Der Hinweis, sich mit den angeführten Entscheidungen aktiv auseinanderzusetzen
könnte treffender nicht sein. Leider fehlt ein Case-Book zum Wettbewerbsrecht (etwa in der Reihe JuS-Entscheidungen), das diese Grundsatzentscheidungen bündelt und für
Ausbildungszwecke "gebündelt" zugänglich macht. Diese leading cases sowohl des EuGH als auch des BGH, müssen dem Rechtsanwender bekannt sein, der sich auf diesem Gebiet sicher
bewegen will. Sehr kritisch wird der Begriff der "Sittenwidrigkeit" des § 1 UWG behandelt, dessen frühere begriffsjuristische Erfassung heute einer umfassenden
Interessenabwägung gewichen ist, die am Zweck des UWG auszurichten ist und mit den Grundwerten unserer Rechtsordnung übereinstimmen muß. Die Darstellung konzentriert sich
jenseits der zahllosen literarischen Auseinandersetzung auf die Vermittlung möglichst gesicherter Erkenntnisse am Leitfaden der Rechtsprechung, aus der sich anerkannte
Fallgruppen dogmatisch ausdifferenziert haben. Der zweite wichtige Tatbestand des UWG ist § 3 (der vom strafrechtlichen Schutz des § 4 UWG flankiert wird), der das Verbot
irreführender Werbung beinhaltet. Hier gehen der BGH und der EuGH, der richtigerweise vom Leitbild des mündigen Verbrauchers ausgeht, (noch?) getrennte Wege, die der Verfasser
mit kritischem Unterton dem Leser verdeutlicht und seinerseits vorschlägt, sich im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung stärker an normativen Kriterien zu orientieren, als
an einer kaum zuverlässig bestimmbaren "Irreführungsquote". Behandelt werden selbstredend auch die Probleme des Rabattgesetzes, der Zugabeverordnung und der
Preisangabenverordnung. Stets werden die europarechtlichen Bezüge herausgestellt, ohne die das Wettbewerbsrecht nicht mehr lernbar ist. Sehr zu begrüßen ist überdies die
ausgezeichnete Checkliste zum Wettbewerbsprozeß.
Ungemein komprimiert, aber sehr eingängig ist die Darstellung zum Marken- und Kennzeichnungsrecht, in dessen Zentrum der Unterlassungsanspruch wegen Verwechselungsgefahr
steht, der eng an das WZG anknüpft, weshalb auch noch auf ältere Rechtsprechung eingegangen wird. Auch hier werden zahlreiche Hinweise für die praktische Arbeit gegeben.
Leider aber sind keine Ausführungen zum Recht der "domain-names" und weitere internetrechtliche Probleme des Wirtschaftsrechts enthalten, die immer weitere Kreise ziehen. Auch
hier wird eine ganz ausgezeichnete Checkliste zum Marken- und Kennzeichnungsverletzungsprozeß geboten, die alle Probleme systematisch und stichwortigartig aufführt und
insbesondere auch bei der Abfassung von Klageschriften eine Hilfe sein dürfte. Knapp behandelt werden außerdem die Bereiche des Patent- und Gebrauchsmusterrechtes sowie des
Urheber- und Leistungsschutzrechtes, die für eine erste Einführung und einen systematischen Überblick auf allemal ausreichen. Hinweise zur Vertiefung werden hinreichend
gegeben.
Der schmale Band ist eine deutliche Bereicherung der wirtschaftsrechtlichen Ausbildungsliteratur und dürfte vom Adressatenkreis euphorisch aufgenommen werden. Zahlreiche
weitere Auflagen werden die Folge sein. Die Zeit war reif, für eine derartige Darstellung. Wer sie außer Acht läßt, verschenkt Zeit.
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