Ralf Hansen
Ein kompakter Überblick über die Probleme des Kraftfahrzeugversicherungsverhältnis
Eine Rezension zu:
Alfred Mühringer
Der Kraftfahrtversicherungsvertrag
4. Aufl., Karlsruhe: Verlag Versicherungswirtschaft, 2000, 269 S.
ISBN 3-88487-792-5
http://www.vvw.de
Die Schrift bietet einen umfassenden Überblick über die Rechtsfragen des Kraftfahrtversicherungsvertrages, richtet sich aber keineswegs nur an Juristen, sondern an
Versicherungskaufleute und interessierte Laien. Wer sich im Kraftverkehr motorisiert bewegt setzt selbst Risiken und setzt sich angesichts der hohen Mobilitäts einer
entwickelten Dienstleistungsgesellschaft Risiken aus, die niemand mehr wirtschaftlich selbst tragen kann, ohne sich der Absicherung durch privatwirtschaftlich organisierte
kollektive Sicherungsysteme zu bedienen. Der Kraftfahrtversicherungsvertrag sichert solche Risiken. Die Darstellung entwickelt die Sach- und Rechtsfragen dieser Materie
letztlich voraussetzungslos und leicht verständlich. Der Begriff führt Materien zusammen, die von Haus aus sehr unterschiedlich strukturiert sind: die
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugversicherung (ob als Teil- oder Vollkaskoversicherung), die Fahrzeugteilversicherung und die Kraftfahrt-Unfallversicherung.
In der Regel werden diese Versicherungen, wie die AKB nahelegen, im "Paket" angeboten, jedoch ist dies keineswegs zwingend. Gesetzlich zwingend ist nur der Abschluß einer
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, die das Pflichtversicherungsgesetz vorschreibt, zu dem Mühringer im gleichen Verlag eine lesenswerte Kommentierung verfaßt hat. Die
Kraftfahrzeugversicherung hingegen ist keine Haftpflichtversicherung, sondern versichert die Wertbeziehung des Fahrzeugeigentümers zu seinem Fahrzeug. Diese Abgrenzungen
werden sehr verständlich erläutert und allgemeinverständlich dargelegt. Entsprechend verzichtet die Schrift auch auf umfangreiche Nachweise, sondern will in erster Linie in
die Materie einführen und einen Überblick vermitteln. Die Kraftfahrtversicherung ist keine Einheitsversicherung, sondern wird lediglich in einem Versicherungsschein
zusammengefaßt, so daß jede der einzelnen Versicherungen rechtlich selbständig ist.
Der Verfasser gibt eine eingehende Darstellung der gesamten Rechtsmaterie, so verzweigt sie ist und setzt dabei am europäischen Recht an, da im Bereich der
Kraftfahrtversicherungsrecht in Europa beginnend mit dem (noch völkerrechtlichen) Straßburger Abkommen von 1959 eine erhebliche Rechtsvereinheitlichung erfolgt ist. Seit den
70ern erfolgt diese Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der EG-Rechtsetzung durch Richtlinien, die in das nationale Recht umzusetzen sind, wobei dem nationalen Gesetzgeber
gewisse Gestaltungsspielräume verbleiben. Da es sich bei Kraftfahrtzeugversicherungen nicht um die Absicherung von Großrisiken handelt, ist immer das Recht des Staates
anzuwenden, in dem das Risiko belegen ist, sprich das KfZ gemeldet ist. Dies ändert nichts daran, daß der Halter mit Versicherungen aus anderen europäischen Ländern
Versicherungsverträge abschließen kann, für die deutsches Recht gilt. Angesichts der Liberalisierung des Versicherungsmarktes ist aber ein "Tarif-Dschungel" entstanden., der
nicht ganz leicht zu durchschauen sind, zumal weder AKB noch Tarifbedingungen einer präventiven staatlichen Kontrolle unterliegen, wie noch vor 1994. Über diese
Entwicklungen wird der Leser sehr genau - teilweise anhand von Schaubildern - informiert. Sehr genau rekonstruiert werden auch die rechtlichen Grundlagen der einzelnen
Versicherungsarten, die im Kraftfahrtversicherungsvertrag gebündelt werden. Die einzelnen Rechtsgrundlagen werden dem Leser sehr strukturiert vorgestellt und im einzelnen
erläutert. Dabei finden sowohl die Pflichten des Versicherungsnehmers als auch die Pflichten des Versicherers, nicht zuletzt im Hinblick auf die Modalitäten beim Abschluß
des Vertrages, hinreichende Berücksichtigung. Sehr gut herausgearbeitet wird hinsichtlich des Vertragsabschlusses der Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und
Versicherungsmakler, da letzterer auch sachwaltungsinteressen des Versicherungsnehmers zu wahren hat, da es sich um ein selbstständiges Vertragsverhältnis handelt.
Eingestreute Fallbespiele erleichtern bei diesen diffizilen Abgrenzungsfragen das Verständnis. Von hohem juristischen Interesse sind dabei Fragen der Haftung des
Versicherers für seine Agenten etwa bei Falschauskunft nach den Grundsätzen der CIC/PVV, die etwas eingehender behandelt werden könnten, da hier große Unsicherheit
vorherrscht und manche Streitpunkt in der Rechtsprechung noch ungeklärt ist. Besonders wertvoll sind die Erläuterungen zum Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers, der von
der Rechtsprechung des BGH weit gezogen wird, wie das "Sachwalter-Urteil" gezeigt hat. Aus den Ausführungen zur "Lagertheorie" ließen sich durchaus praktikable
Abwehrstrategien gegen eine Haftung des Versicherungsmaklers entwickeln, etwa indem er nachweisbar offen legt, daß er primär im Lager des Versicherungsunternehmens steht und
so nur geringe Sachwalterpflichten gegenüber dem Kunden übernehmen will.
Eingehend erörtert werden auch die vertragswesentlichen - weil stets einbezogenen - AKB.
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