Jurawelt

"Einführung in die Praxis des Strafzumessungsrechts" von Klaus Detter
RA Carsten Emde
11.03.2010

Das richtige "Maß" finden

Eine Rezension zu:

Klaus Detter

Einführung in die Praxis des Strafzumessungsrechts


1. Auflage

Carl Heymanns, Köln 2009, 321 Seiten, 49,- €
ISBN 978-3-452-27026-9

http://www.heymanns.com


Der praktizierende Strafjurist steht bereits frühzeitig nach Aufnahme seiner Tätigkeit und in der Folgezeit regelmäßig vor dem Problem, sich mit der Strafhöhe im Einzelfall auseinandersetzen zu müssen. Die akademische Ausbildung lässt ihn hier im Stich und eine rein mathematische Berechnung erlaubt das zur Verfügung stehende Regelwerk nicht. Vielmehr steht er vor einem komplexen Abwägungsprozess, der anhand von diversen Kriterien zu vollziehen ist, die von der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Mag sich diesem Umstand zunächst der Richter oder Staatsanwalt verpflichtet sehen, so ist das Strafzumessungsrecht gerade auch für den Verteidiger ein nicht zu vernachlässigendes Gebiet, das viele Möglichkeiten enthält für den Mandanten eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. An der häufig bestehenden Unsicherheit im Umgang mit der Festlegung der Höhe der Strafe, setzt das Werk von Dr. Klaus Detter, Richter am Bundesgerichtshof a.D. an.

Im ersten Abschnitt führt der Autor den Leser allgemein in die Funktion der Strafe und das Strafensystem des Strafgesetzbuches ein. Neben allgemeinen Grundsätzen stellt er die Gesamtstrafenbildung und nachträgliche Gesamtstrafenbildung sehr systematisch mit Beispielen und hervorgehobenen Problemen dar. Gleiches gilt für die Strafaussetzung zur Bewährung, diese ergänzende Maßnahmen, Nebenstrafen sowie die Untersuchungshaft und das Absehen von Strafe als auch der Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Der anschließende Teil widmet sich sodann dem Strafzumessungsprozess. Ausgehend von der Tatschuld als Basis, folgt eingehend die Darstellung der Strafrahmenbestimmung unter Eingehung auf Konstellationen mit besonders schweren oder minder schweren Fällen, Regelbeispielen, vertypten Milderungsgründen, der verminderten Schuldfähigkeit, der Strafrahmenverschiebung, Sonderkonstellationen im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs und § 31 BtMG. Eine Tabelle der Strafrahmenbildung bei Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB und Einzelbeispiele runden dieses Kapitel ab.

Als drittes Thema greift der Autor dann die Grundfragen der Strafbestimmung bei freiheitsentziehenden Maßregeln auf. Neben den Maßregeln an sich, erfolgt auch eine Darstellung der Vollzugsreihenfolge sowie das Nebeneinander mehrerer Maßregeln. Ausführlich und dennoch in gebotener Kürze wird im Besonderen die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgehandelt.

Die sich anschließenden Kapitel widmen sich sodann prozessualen Fragen im Zusammenhang mit der Strafzumessung. Zunächst werden Einstellungs- und Beschränkungen besprochen, bevor es um die Darstellung der Strafzumessungserwägungen im Strafurteil geht. Hieran schließt sich ein Kapitel an, dass sich auf die Revision bzgl. der Strafzumessung konzentriert, gefolgt von Darstellungen aus der Sicht einer Strafzumessungsverteidigung. In diesem siebten und letzten Teil des Werkes, geht der Autor auf mögliches Einlassungsverhalten, der Verständigung im Strafverfahren, der Beziehung zwischen der Strafzumessungsverteidigung und dem Opferschutz, dem Täter-Opfer-Ausgleich ein und gibt dem Leser abschließend Verteidigungserwägungen an ausgewählten Beispielsfällen wie z.B. bei Straßenverkehrsdelikten an die Hand.

Das Buch ist auf dem Rechtsstand Juli 2009. Aktuelle Rechtsprechung, auch der ersten Jahreshälfte 2009, ist vom Autor berücksichtigt und eingearbeitet worden. Beispielhaft für maßgebliche Rechtsprechungsentwicklung hinsichtlich der Strafzumessung sei hier nur die Vollstreckungslösung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung durch den Großen Senat des BGH genannt.

Hinreichende Fußnotenverweise ermöglichen jeweils eine vertiefte Einarbeitung und die jedem Kapitel noch einmal gesondert voran gestellte Gliederung ein rasches Auffinden gesuchter Themen. Letzteres lässt sich zudem mittels des Sachregisters gut bewerkstelligen. Hinzu kommt ein Glossar, dass eine knappe Begriffserklärung in Einzelfällen liefert.

Gesamteindruck:
Die Zielsetzung des Werkes als „Einführung in die Praxis des Strafzumessungsrechts“ ist mehr als nur erreicht worden. Auf gelungene, komprimierte Weise bietet sich dem Praktiker – gleich in welcher Position er sich als Strafjurist findet – ein Buch, das neben dem Nachschlagen das Einarbeiten in die Materie ermöglicht und sogar auf einzelne Streitstände verweist. Die systematische Darstellung, die hervorgehobenen Einzelprobleme und zu beachtenden Details ermöglichen einen besseren Umgang mit Fragen der Strafzumessung. Gerade dem Verteidiger bietet das Werk darüber hinaus nicht nur im Kapitel zur Strafzumessungsverteidigung vielerlei Hinweise auf denkbare Verteidigungsmöglichkeiten und kann empfohlen werden.
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