Jurawelt

Artikel 8764
Michael Ludwig
27.01.2004

Rechtsvergleichende Dissertation

Eine Rezension zu:

Dante Haro Reyes

Die Rolle zweiter Kammern in Bundesstaaten


Juristische Reihe Tenea-Jurawelt Band 45

Tenea Verlag, Berlin 2003, 212 Seiten, 26,- €
ISBN 3-86504-018-7

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Die Dissertation beschäftigt sich rechtsvergleichend mit der Rolle zweiter Kammern in Bundesstaaten, insbesondere am Beispiel der deutschen, US-Amerikanischen und mexikanischen Rechtsordnungen. Grundlage hierfür sind die Verfassungen in den folgenden Fassungen: Grundgesetz der BRD von 1949 mit der letzten Änderung vom 26.07.02, der Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 mit letzten Ergänzungen von 1992, sowie der Verfassung der vereinigten Staaten Mexikos von 1917 mit letzten Änderungen vom 12.11.2002.

Selbsterklärtes Ziel des Autors ist es, jedes wesentliche strukturelle und funktionale Merkmal der zweiten Kammer herauszustellen und an Hand der drei gewählten Beispiele nachzuweisen.

Dabei geht der Autor von drei Fragestellungen aus:
  1. Stellt die Mitwirkung der Gliedstaaten an der Willensbildung auf nationaler Ebene ein wesentliches Strukturelement des Bundes dar?
  2. Ist die Mitwirkung der Gliedstaaten an der gesamtstaatlichen Willensbildung und für die Wahrung ihrer jeweiligen Länderinteressen die Einrichtung einer zweiten Kammer erforderlich?
  3. Welcher Status hat die zweite Kammer in den drei Bundesstaaten (Bundesorgan, oder Länderorgan), wie wird sie gebildet und wie ist sie strukturiert, welche Kompetenzen hat sie, was sind ihre Funktionen im Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen und welche Mechanismen bestehen zur Lösung von Differenzen zwischen erster und zweiter Kammer?

Das erste Kapitel beschäftigt sich vor allem mit den allgemeinen Grundlagen. Zunächst wird der Begriff der zweiten Kammer erklärt. Demnach versteht man darunter die Kammer, die nicht die allgemeine Volksvertretung darstellt.

Nach einer Statistik der IPU von Mai 2002 sind von 178 Staaten mehr als ein Drittel (66 Staaten) bikammeral organisiert, darunter alle großen Demokratien mit Ausnahme von Neuseeland, Dänemark und Schweden.

Das Zweikammernsystem kommt sowohl im Bundesstaat, als auch im Einheitsstaat vor. Es werden vier Formen unterschieden:
  1. Das Senatsprinzip, d.h. die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch das Volk gewählt
  2. Das indirekte Repräsentationsprinzip, d.h. Wahl der zweiten Kammer durch Länderparlamente
  3. Das Ratsprinzip, d.h. Mitglieder sind Vertreter der Länderregierungen
  4. Das Prinzip der ernannten Kammer, d.h. Mitglieder auf Zeit oder Lebenszeit vom Staatsoberhaupt ernannt

Der Autor geht im nachfolgend noch kurz auf staatstheoretische Grundlagen ein.

Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit zweiten Kammern und Bundesstaatstheorien, während das dritte Kapitel die historischen Gründe für die Etablierung der zweiten Kammern beleuchtet. Der Autor beschränkt sich hier darauf, die Entwicklung in den drei oben genannten Staaten ausführlich darzulegen.

Das vierte Kapitel handelt vom Status der zweiten Kammern, während das fünfte Kapitel von der Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise der zweiten Kammern. Im sechsten Kapitel werden Kompetenzen und Funktionen behandelt, im siebten werden die Lösung von Konflikten zwischen den zwei Kammer vorgestellt. Das abschließende achte Kapitel zieht ein generelles Fazit der zweiten Kammer, nicht mehr festgemacht an den drei Ausgangsstaaten.

Gesamteindruck:
Die Dissertation von Dante Haro Reyes ist für den geneigten Leser sicher einen Blick wert. Trotz des wissenschaftlichen Charakters der Arbeit stellt das Werk eine interessante Lektüre dar. Sie gibt einen guten Einblick in das Thema. Die behandelten Staaten sind glücklich gewählt, da vor allem Deutschland und die USA doch einen Großteil der deutschen Leser interessieren wird. Die Dissertation kann hier bei Jurawelt auch als pdf-Datei abgerufen werden.
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