Jurawelt

Artikel 8596
Frank Felgenträger
28.11.2003

Grundwissen zum kanadischen Recht

Eine Rezension zu:

Stephan Handschug

Einführung in das kanadische Recht


JuS Schriftenreihe - ausländisches Recht

C.H. Beck, München 2003, 152 Seiten, 16,80 €
3-406-50826-X

http://www.beck.de


Endlich ist nun auch zum kanadischen Recht eine Einführung aus der JuS Schriftenreihe zum ausländischen Recht erschienen. Dass dies so lang gedauert hat, wunderte selbst den Autor Stephan Handschug. Schließlich sei die Bedeutung Kanadas in wirtschaftlicher Hinsicht - es handelt sich immerhin um ein G7- sowie NAFTA-Mitglied - längst augenfällig. Deutschland ist nach Großbritannien der wichtigste Handelspartner des nordamerikanischen Landes.

Welches Grundwissen der Jurist über die Rechtsordnung Kanadas vorweisen sollte, um sich vor allem auf eine Spezialisierung im kanadischen Recht vorzubereiten, stellt Handschug auf 152 Seiten sehr knapp, aber für den ersten Einstieg in angemessener Breite dar.

Gerade Kanada ist für den Juristen, der gerne mal über den Tellerrand schaut, äußerst interessant: Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Sonderstellung der französisch geprägten Provinz Québec prallen hier in weiten Teilen zwei Rechtssysteme und damit einher zwei völlig verschiedene Vorstellungsweisen von Gesellschaft und Recht aufeinander. Während das Privatrecht in Kanada in neun Provinzen auf dem englischen common law basiert, folgt Québec dem kontinentaleuropäischen System des civil law. Fallrecht und kodifiziertes Gesetzesrecht stehen sich gegenüber, was im föderalen Staat zu Reibungen führt. Letztlich macht Handschug aber klar, dass die Systeme doch meist zu "sehr ähnlichen" (Rdnr. 25) Ergebnissen kommen.

Wert legt Handschug auf die Vermittlung der historischen Hintergründe, die zur Entstehung eines bis 1982 noch sehr stark unter dem Einfluss der britischen Krone stehenden Kanadas führten, und auf die Herausarbeitung der Probleme, die durch die Andersartigkeit der Provinz Québec im Vergleich zu den englisch geprägten restlichen neun Provinzen entstehen.

Neben grundsätzlichen Ausführungen zu dem in angelsächsischen Gebieten vorherrschenden case law, finden sich in dem Werk die Darstellung der Geschichte Kanadas und jeweils zehn bis zwanzig Seiten umfassende Kapitel zur kanadischen Verfassung von 1982, zur Gerichtsbarkeit, zum Rechtssystem in Québec, zur Juristenausbildung, zu Rechtsanwälten und Richtern in Kanada sowie ein Ausblick über neuere Entwicklungen und Tendenzen auf dem kanadischen Rechtsmarkt.

Das Plus des Buches ist sicherlich die Art der Darstellung. Handschug fordert den Leser nicht mit langwierigen Ausführungen zu Spezialproblemen. Vielmehr gibt er stets nur einen Überblick, dessen wichtigste Punkte sich oft zusammengefasst am Ende gedanklicher Abschnitte wieder finden. Zur Veranschaulichung finden sich vereinzelt grafische Darstellungen im Buch (so zum Instanzenzug (Rdnr. 115, 149) oder zur Gerichtsform der Provinz Ontario (Rdnr. 155)). Bei der Quellenauswahl beschränkt sich Handschug nicht nur auf typisch juristische Fachliteratur. So sind Zitate aus der Süddeutschen Zeitung (Rdnr. 7, zu "Rechtsanwälten im Sog der Globalisierung") und aus der Zeit (Rdnr. 177, zum Selbstverständnis der Einwohner Québecs ("Québecois")) und ein dezenter Hinweis auf die Akzeptanz der Fernsehshow "Ally McBeal" in Deutschland als Argument für die Faszination, die von Schwurgerichtsverfahren und der Rolle von Geschworenen im Prozess ausgeht, zu finden.

Selbstredend kommt der rechtsvergleichende Charakter der Publikation in gestreuten Hinweisen auf die Ähnlichkeiten und Unterschiede zur deutschen, französischen, englischen oder auch amerikanischen Rechtsordnung zum Ausdruck. Dem deutschen Recht ähnlich ist u.a. das Gesetzgebungsverfahren (Rdnr. 94 ff.), verschieden jedoch die zumeist nur gewohnheitsrechtliche Verankerung öffentlich-rechtlicher Grundsätze im kanadischen Recht (z.B. der gewohnheitsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen, der in Deutschland in Art. 169 S. 1 GVG festgeschriebenen ist (Rdnr. 161)). Allerdings sind hier im Interesse des Lesers noch wesentlich mehr Ausführungen wünschenswert. Doch liegt die Knappheit in diesem Punkt wohl in der insgesamt aufs Wesentliche beschränkten inhaltlichen Tiefe des Buches. Umfangreiche Literaturangaben am Anfang der Kapitel bieten allerdings genug Recherchemöglichkeit zur Vertiefung.

Neben den Darstellungen zum öffentlichen Recht (insbesondere dem Staatsorganisationsrecht und dem Verfassungsrecht) fehlen Informationen zum Zivil- und Strafrecht weitgehend. Hier bieten andere Einführungen aus der Schriftenreihe (z.B. die Einführung in das italienische Recht von Peter Kindler) weit mehr. Demgegenüber erschöpfender als für die Reihe üblich sind die Materialien am Ende des Buchs. Es finden sich zahlreiche wichtige Verfassungsdokumente im Auszug, eine Zeittafel zum historischen Abriss und Statistiken zu den Wahlen in Kanada.

Damit ist das Buch als erster Einstieg für Studenten und Referendare, die einen Teil ihrer Ausbildung in Kanada absolvieren möchten, gedacht. Aber auch Assessoren, Rechtsanwälte, Richter mit Bezug zum kanadischen Recht sowie Firmen mit Geschäftsverbindungen nach Kanada sollten zumindest mit dem Inhalt dieser Einführung vertraut sein. Für diese Zielgruppen ist das Buch als Standardwerk uneingeschränkt zu empfehlen.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt