Ronald Moosburner
Ein Randgebiet mit Breitenwirkung
Eine Rezension zu:
Krüdewagen, Ute
Die Selbstdarstellung des Staates
Eine Untersuchung der Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika
Verlag Vahlen, München 2002, 233 Seiten, 52,20 €
ISBN 3-8006-2904-6
http://www.beck.de
Das Werk ist in der Reihe „Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre“ erschienen, es wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert
Magnus Universität Köln als Dissertation angenommen.
Das Thema der Selbstdarstellung des Staates ist, soweit ersichtlich, überhaupt erst einmal Gegenstand einer vertieften deutschsprachigen Untersuchung gewesen (Quaritsch,
Helmut, Probleme der Selbstdarstellung des Staates, Tübingen, 1977). Es handelt sich dabei um eine Materie, die zwar einzelne Bezüge zum Staatsrecht aufweist, sich aber
weitestgehend in einer Grauzone zwischen geschichtlichen, soziologischen und gesellschaftspolitischen Fragen befindet. Hinzu kommt, dass es in der zum Vergleich
herangezogenen US-amerikanischen Rechts- und Gesellschaftsordnung kein begriffliches Äquivalent zur „Selbstdarstellung“ gibt. Unter diesen denkbar schwierigen
Vorzeichen setzt die Untersuchung vor allem an Einzelphänomenen dies- und jenseits des Atlantiks an.
Prinzipiell sind Fragen der Selbstdarstellung von Staaten in hohem Maße Gegenstand emotionalisierter Diskussionsprozesse. Die unmittelbare Verbindung mit Fragen des
grundlegenden Selbstverständnisses eines Staates und seiner Bevölkerung führt regelmäßig zu nationalen Grundsatzdebatten, die sich dann vor allem an symbolträchtigen
Begriffen entzünden. Gute Beispiele aus der deutschen Lebenswirklichkeit waren in den letzten Jahren die Fragen nach der Bundeshauptstadt der vereinigten Republik oder nach
einer „deutschen Leitkultur“. Das gleiche Phänomen kann auftreten, wenn mehrere Staaten in Konkurrenz treten, welcher von ihnen über das sozial geeignetere
politische System verfügt. Das zeigt sich etwa bei der anhaltenden Diskussion über den Irakkrieg 2003, innerhalb derer sehr weitreichende Fragen aufgetreten sind, nach der
Rolle und dem Selbstverständnis westlicher Staaten, nach der Zulässigkeit von Gewaltanwendung oder nach dem Einsatz religiös verbrämter Formeln in der Politik. Freilich ist
der juristische Kontext solcher Diskussionen oft genug dürftig, da es sich bei diesen Fragen schwerpunktmäßig um solche im Vorfeld einer Verrechtlichung handelt, nicht aber
um Fragen der Auslegung von bereits bestehenden Gesetzestexten. So nimmt es auch nicht wunder, dass auch der Versuch, deutsche und amerikanische Rechtsprechung für eine
Definition des Begriffs der Selbstdarstellung fruchtbar zu machen, sehr schnell scheitert.
Damit geht die Arbeit endgültig dazu über, Einzelphänomene nacheinander in Vergleich zu stellen. Das beginnt bei den Staatssymbolen Hymne und Flagge, dem Staatsnamen, der
Hauptstadt und politischer Architektur, geht über die Verfassung und die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung und endet bei der Selbstdarstellung durch Sportveranstaltungen.
Diese Vergleiche enthalten für sich häufig genug interessante Details. An einigen Stellen bleiben sie aber auch enttäuschend blass, so etwa, wenn die gesamte Diskussion um
die Frage der Bundeshauptstadt nach der deutschen Wiedervereinigung auf nur einer Seite abgehandelt wird. Hier wird die Chance leichtfertig vertan, eine sehr gravierende
Entscheidung für die Zukunft der Bundesrepublik sorgfältig zu analysieren und innerhalb des deutschen Vorgehens bei der staatlichen Symbolbildung einzuordnen.
Am Ende des Buches vermisst es der Leser, an den Ausgangspunkt der Untersuchung zurückgeführt zu werden. So schwierig es angesichts der kaum vornehmbaren Begriffsbildung und
der wenigen Ansatzpunkte der Untersuchung ist, Schlussfolgerungen für das gesamte Thema vorzunehmen, so unbefriedigend erscheint es, dass der Versuch dazu gar nicht erst
unternommen worden ist. Diese Aufgabe bleibt damit späteren Arbeiten vorbehalten.
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