Ronald Moosburner
Sylvie Nautré
Französische Rechtssprache
Berlin Verlag, Arno Spitz GmbH, 2001, 108 S., 8 ,- €
ISBN 3-8305-0259-1
http://www.berlin-verlag.de
Zu den in den letzten Jahren langsam an Zahl zunehmenden Einführungs-Lehrbüchern für das französische Recht und seine spezifische Terminologie gesellt sich dieses Büchlein
als eine Art kleiner Bruder, sowohl im Format wie von der Seitenzahl her. Es ist dabei von seiner Konzeption sicherlich irgendwo in der Mitte zwischen den Lehrbüchern von
Hübner/Constantinesco bzw. Sonnenberger/Autexier einerseits und den reinen Wörterbüchern von Köbler und insbesondere Doucet/Fleck. Am besten lässt sich sein Zweck wohl als
Grundkurs in der französischen Rechtssprache im Wege der Textbearbeitung zusammenfassen. Die Themen sind sogar auf einzelne Wochentage verteilt, so dass das Grundmuster des
Buches einen fünfwöchigen Kurs darstellt.
Das Buch lässt einerseits den Bereich des Strafrechts völlig beiseite, erfreut aber andererseits dafür durch ein eigenes Kapitel zum Wirtschaftsrecht. Vergleichweise
ausführlich ist der Bereich des Verfassungsrechts dargestellt, der, wenn man die Grundrechte einschliesst, volle zwei der fünf Wochen beansprucht. Die einzelnen Kapitel sind
bereits mit rudimentären Französischkenntnissen gut verständlich und die wichtigsten Inhalte werden am Ende noch einmal in Kontrollfragen abgefragt. Am Beginn jedes Kapitels
findet sich eine Liste mit wichtigen Vokabeln, die jedoch meist viel zu kurz geraten ist. Auch in einem Grundkurs lässt sich ein gewisser Aufwand für das reine Vokabellernen
nun einmal nicht vermeiden, und da wäre es doch angenehmer, man müsste sich die Wörter nicht letzten Endes doch wieder aus einem Wörterbuch heraus zusammensuchen.
Unabhängig von der Ausrichtung der Themen, und obwohl unzweifelhaft nur die allergrundlegendsten Fakten enthalten sind, ist jedes einzelne von ihnen kompetent und einprägsam
dargestellt. Sinnvoll ist auch der Aufbau, welcher das Verfassungsrecht vorzieht und mit dem Bürgerlichen Recht endet, da ersteres die Staatsgrundlagen gleich mitbeinhaltet,
und letzteres ohnehin die komplexere Struktur aufweist, so dass es sicher für das Verständnis hilfreich ist, wenn man schon ein wenig Sprachpraxis hat, ehe man sich dem
allgemeinen Zivilrecht und dem Wirtschaftsrecht widmet.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass dieses Büchlein seinen gesetzten Zweck sicherlich erfüllt. Es ist nicht mehr als ein einfach gehaltener Grundkurs, wer aber einen
gelungenen Einstieg in die fremde Rechtssprache sucht, wird damit sicher gut bedient sein. Was das Buch allerdings nicht ersetzen kann, ist die sprachliche Übung in
Gesellschaft von Muttersprachlern. Hier wird ein ergänzender Kurs in einer universitären oder sonstigen Fremdsprachenausbildung unumgänglich sein.
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