Dr. Martin Bahr
Kollektivklagen in Deutschland und den USA
Eine Rezension zu:
Stephanie Eichholtz
Die US-amerikanische class action und ihre deutschen Funktionsäquivalente
Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 355 S., 74,- €
ISBN 3-16-147721-9
www.mohr.de
Das zumeist größte Problem rechtsvergleichender Dissertationen ist die Darstellung und rechtliche Einordnung eines ausländischen Rechtsinstitutes, das das Inland gar nicht
oder nicht in dieser Weise kennt. Das gilt auch für das vorliegende Werk von Stephanie Eichholtz.
Aber schon die Aufnahme in die Schriftenreihe des Hamburger Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht zeigt, dass ihr die Lösung dieses
Problems außerordentlich gut gelungen ist.
Das amerikanische Rechtsinstitut der class action ist in Deutschland vor allem in Fällen von Massenschädigungen (Arzneimittel-Skandale, große Verkehrsunfälle) bekannt
geworden. Deutsche Zivilrechtler haben anfänglich über diese prozessuale Möglichkeit die Nase gerümpft und es als klaren Vorteil gewertet, dass eine derartige Ausgestaltung
im deutschen Recht nicht existiert.
Eichholtz` vorzügliches Werk widerlegt umfänglich diese bestehenden Vorurteile und beweist, dass dieses Rechtsinstitut, zumindest im amerikanischen Rechtsraum,
durchaus seine Berechtigung hat. Zunächst stellt die Autorin die US-amerikanische class action in all ihren Facetten dar. Dabei legt sie einführend viel Wert auf den
historischen Kontext und die Entstehung dieser prozessualen Besonderheit. Sie geht dabei insbesondere auf die derzeitige praktische Bedeutung und unterschiedlichen
Anwendungsgebiete ein. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit den prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen. Sehr anschaulich sind auch der konkrete
Verfahrensverlauf und die eintretenden Rechtsfolgen beschrieben.
Dem stellt die Autorin im zweiten Teil ihrer Arbeit die Rechtslage in Deutschland gegenüber. Anders als in den USA, wo ein Kläger als Repräsentant die Ansprüche aller
gleichermaßen Betroffenen gerichtlich geltend macht, kennt das deutsche Recht derartige Kollektivierungsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt. Lediglich die Verbandsklage,
der Musterprozess und die gewillkürte Prozeßstandschaft sind eine Ausnahme. Eichholtz arbeitet sehr schön heraus, dass sich der Anspruch im deutschen Recht in aller
Regel auf ein Unterlassen (z.B. in Verbrauchersachen) richtet, während die class action auf Schadensersatz gerichtet ist. Eine weiterer, eher rechtssoziologische
Unterschied besteht in der Tatsache, dass Großschäden in der Bundesrepublik über das Sozialversicherungsrecht und freiwillige Leistungen abgewickelt werden, während die
class action in den USA hier eine herausragende Stellung einnimmt.
Der Band besticht durch seine fundierte wissenschaftliche Ausgestaltung, seinen inhaltlichen Tiefgang und durch seinen dennoch zugleich jederzeit interessanten,
abwechslungsreichen Schreibstil. Eichholtz versteht es, die historischen und gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge, die mit diesem Rechtsinstitut verbunden sind, dem
Leser anschaulich zu vermitteln. Dabei lässt die Autorin in ihren Anmerkungen zahlreiche praktische Erfahrungen einfließen, die sie im Zuge der Verhandlungen über die
Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter machen konnte. Hier zeigt sich, dass es sich um kein abstraktes Elfenbeinturm-Thema, sondern es sich vielmehr um eines von aktueller
politischer, gesellschaftlicher und rechtlicher Brisanz handelt.
Aufsehen erregt hat auch der Aufruf der deutschen Wirtschaft, sich kollektiv gegen die Einführung eines Dosenpfandes zu wehren. So "sammelte" der Verband des Deutschen
Getränke-Einzelhandels mehr als 8.000 der betroffenen Getränke-Händlern ein und klagte im Namen dieser Unternehmen vor den Verwaltungsgerichten. Ob dies eine Tendenz auch im
deutschen Recht hin zu eine Art von Sammelklage ist und ob eine derartige Ausgestaltung rechtlich zulässig ist, wird die Zukunft zeigen.
Gesamteindruck:
Ein überzeugendes Werk, das durch seinen wissenschaftlichen Tiefgang und seine dennoch durchgehend praxisnahen Erörterungen besticht. Es wäre zu wünschen, dass noch viele
rechtsvergleichende Dissertation diese Qualität erreichen. Wer sich über die amerikanische class action informieren will, wird keinen annähernd vergleichbaren Band
finden.
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