Ralf Hansen
Konzernrecht in der Fallbearbeitung
Eine Rezension zu:
Kuhlmann/Ahnis
Konzernrecht
7. Auflage
Reihe: Lernbücher Jura
Verlag C.H. Beck, München 2001, 479 S., € 25,00
ISBN 3-406-47794-1
http://www.beck.de
Die Reihe ist neu, das Buch folglich auch. Was bringt es also, etwa im Vergleich zu Emmerich/Sonnenschein/Habersack? Es handelt sich um eine völlig andere Konzeption, mit
anderen didaktischen Zwecken. Zunächst einmal liegt der Schwerpunkt auf der Fallbearbeitungspraxis, so daß sich das Buch an Wahlfachstudenten der Wahlfachgruppe Handels- und
Gesellschaftsrecht/Wirtschaftrecht richtet. Es soll aber auch Referendare und Praktiker ansprechen, da die Fallösung im Vordergrund steht, was etwa bei Emmerich u.a. in
dieser Form nicht der Fall ist, deren Anliegen eher die dogmatische Systematisierung ist. Damit hat das Buch einen guten Sinn, da Hinweise zur richtigen Fallbearbeitung im
Konzernrecht rar sind. Behandelt werden sinnvollerweise nur der Aktienrechtskonzern und der GmbH-Konzern. Die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht werden nicht
vorausgesetzt, sondern eingehend besprochen. Dennoch sollten wenigstens Grundkenntnisse on diesem Bereich vorhanden sein, die eher schon etwas vertieft sein sollten. Das
Buch verbindet in durchaus beeindruckender Weise Lehrbuch und Fallsammlung. Damit wird eine interessante Lücke geschlossen, da es an einer Fallsammlung zum Konzernrecht -
soweit ersichtlich - fehlt. Die Autoren wählen eine interessante Vorgehensweise, indem sie nach Darlegung des Konzernbegriffs in seinen maßgeblichen Facetten zunächst die
Strukturen des faktischen Konzern erörtern und sich erst danach dem Vertragskonzern in seinen typischen Erscheinungsformen widmen. Unter didaktischen Aspekten hat diese
Darstellungsform einiges für sich, zumal die Darstellung hier auch von interessanten optischen Übersichten und Graphiken unterstützt wird. Leitsätze fassen die wesentlichen
Gesichtspunkte zusammen. Besonders interessant sind die zahlreichen Beispiele, die dem Stoff viel von seiner gefürchteten Abstraktheit nehmen. Hinter rechtlichen
Abstraktionen verbergen sich aber letztlich immer wieder nur Fälle aus denen sie gewonnen wurden. Da andere Darstellungen auf Aufbauschemata verzichten, ist die Aufnahme
solcher Schemata nur zu begrüßen. Besonders überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der maßgeblichen Judikatur, die fallbezogen aufgearbeitet wird. Dies
zahlt sich für den Leser besonders bei der schwierigen Materie des faktischen GmbH-Konzerns aus. Hier finden sich etwa sehr anregende Ausführungen zur Treuepflicht. Die
Zusammenhänge dürften selten so plastisch erklärt worden sein. Den Charakter einer Hausarbeit in der Wahlfachgruppe hat etwa das Fallbeispiel “Stufensanierung”.
Sehr anregend sind etwa auch die Ausführungen zum “qualifizierten faktischen Konzern”, der vorliegt, wenn ein intensives Abhängigkeitsverhältnis trotz fehlenden
Vertrags besteht und das Ausgleichssystem der faktischen Konzernregelungen versagt, die ohnehin nur rudimentär gesetzlich geregelt sind. Hier findet sich auch ein
brauchbares Schema der Haftungsvoraussetzungen, wobei die Streitpunkte zum Mißbrauchstatbestand und zum Verschulden berücksichtigt werden. Auch die Rechtsfolgen finden eine
überzeugende, praxisnahe Lösung. Auch hierzu finden sich wieder interessante Fallbeispiele. Nicht weniger zuverlässig sind die Ausführungen zum Vertragskonzern. Das Buch
dürfte auch den tiefsten Skeptiker überzeugen und schließt eine schmerzliche Lücke in der konzernrechtlichen Ausbildungsliteratur. Es hat sehr intensive Beachtung im
Adressatenkreis verdient.
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