Jurawelt

Artikel 8436
Niclas Bamberg

Geballte Informationen in handlichem Format mit Internet-Unterstützung

Eine Rezension zu:

Schulze / Dörner / Ebert / Eckert / Hoeren / Kemper / Saenger / Schulte-Nölke / Staudinger

Handkommentar BGB


3. Auflage

Nomos, Baden-Baden 2003, 2.198 Seiten, 59,- €
ISBN 3-8329-0158-2

http://www.nomos.de


Gerade einmal 2 Jahre alt, ist der BGB Handkommentar von Nomos nun bereits in der 3. Auflage erschienen. In seiner jetzigen Form sind zahlreiche Neuerungen des BGB nach der Schuldrechtsreform eingearbeitet worden. Dazu gehören das sehr wichtige Schadensrecht, aber auch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz, die neue RegelbetragsVO im Familienrecht und die geänderte BarwertVO. Der Stand entspricht den gesetzlichen Bestimmungen vom Juli 2003.

Der Inhalt des Handkommentars ist dabei sehr umfassend. Bei kleinem Format wird unter Verwendung besonders dünner Seiten eine Dicke von über 2.000 Seiten erreicht. Dennoch weist der Kommentar eine größere Handhabbarkeit als beispielsweise der Palandt auf, da das kleinere Format leichter und mobiler ist. Die Hardback-Bindung ist stabil und verspricht, größere Belastungen im Eifer des (juristischen) Gefechts ohne deutliche Blessuren zu überstehen.

Den Löwenanteil des Umfangs nimmt die Kommentierung des BGB an sich in Anspruch. Hierbei sind die Informationen nach Paragraphen geordnet. Der Anhang enthält Näheres zum Gesetz über Unterlassungsklagen. An das Literaturverzeichnis schließt sich ein umfangreiches Stichwortregister an, das sich durch viele Querverweise auszeichnet, welche die Aussichten auf einen Sucherfolg erhöhen.

Bei der Kommentierung selbst wurde ein ungewöhnlicher Weg gegangen. Während typische Kommentierungen einen Schwerpunkt hinsichtlich der Aufbereitung von Rechtsprechung und Literatur aufweisen, wird im BGB Handkommentar seitens der Autoren deutlich erkennbar hoher Wert auf die Systematik des Gesetzes gelegt. Die Erläuterung der inneren dogmatischen Verknüpfung der Vorschriften des BGB untereinander wird sehr umfassend herausgearbeitet. So werden zahlreiche Normen mit Erläuterungen hinsichtlich ihrer Einordnung und Stellung innerhalb des Normengefüges des BGB eingeleitet. Dem folgt eine eingehende Befassung mit den Tatbestandselementen der einzelnen Vorschriften. Angereichert wird dies zudem mit Literaturmeinungen vor allem zur Auslegung verschiedener Tatbestandselemente und Attribute sowie einzelnen Rechtsprechungshinweisen. Besonders schön gelungen sind die zahlreichen Gesetzesverweise, deren Wichtigkeit jedem Juristen geläufig sein sollte. Hätte ich im Studium ein solches Buch zur Verfügung gehabt, hätte ich mir viel aufwendige Arbeit mit dem Notieren von Anmerkungen im Schönfelder sparen können.

Diese Form der Kommentierung bringt dennoch sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Nachteil ist sicherlich, dass allein die Verwendung dieses Kommentars für eine erfolgreiche Arbeit insbesondere auch in der juristischen Praxis nicht ausreicht. Die eingehende Rechtsprechung, die immer mehr den Rahmen vieler Kommentierungen zu sprengen scheint, muss in anderen Kommentaren wie beispielsweise dem Palandt studiert werden. Allein mit dem Nomos BGB Handkommentar wird in diesem Sinne eine regressfreie Arbeit nicht möglich sein.

Die Vorteile liegen jedoch auf der Hand. Die Vermittlung des systematischen Wissens und damit auch des juristischen Verständnisses des BGB erfolgt im BGB Handkommentar von Nomos auf erstaunlich elegante Weise. Hierzu trägt die Gewichtung bei der Auswahl der wirklich wichtigen Informationen bei. Gerade aber nicht nur für das Studium stellt der Kommentar also ein mächtiges Werkzeug dar. Zugute kommt auch, dass in diesem Kommentar auf die ansonsten genretypischen Abkürzungen verzichtet wurde. Zwar gewöhnt man sich an die seltsam gekürzte Sprache beispielsweise eines Palandts. Doch zum Verständnis des BGB an sich ist die Entscheidung, die Kommentierungen auszuschreiben, dem verstehenden Lesen absolut förderlich.

Der Nomos-Verlag bietet zudem auch noch eine Internet-Unterstützung für alle Käufer an. Hierbei können zitierte BGH- und OLG-Entscheidungen über das Internet abgerufen werden. Die Suche erfolgt dabei sogar über Volltext. Hiermit schlägt der BGB Handkommentar die Brücke einerseits zur eigenen Aktualität über eine aktualisierbare Datenbank und andererseits zum Ausgleich der geringeren Berücksichtigung der Rechtsprechung im Ganzen.

Gesamteindruck:
Der BGB Handkommentar unterscheidet sich schon in seiner informellen Handhabung schon von anderen Kommentaren. Es wird schnell deutlich, dass durch die Konzeption dieses Kommentars keine Konkurrenz zu anderen Kommentaren wie dem Palandt oder dem Jauernig hergestellt werden soll. Vielmehr füllt der BGB Handkommentar von Nomos eine Nische aus und bereitet das Hintergrundwissen eines Zivilrechtlers auf individuelle Weise auf. Dabei eignet sich der Kommentar nicht nur für Studenten, sondern für Juristen aller Art. Das systematische Verständnis, welches doch zu häufig in den typischen Kommentaren zu kurz kommt, ist in jeder Arbeitsphase wichtig und für die juristische Auslegung und Argumentation essentiell. Die Rechtsprechungshinweise dienen dem systematischen Verständnis und zielen nicht auf eine stichwortartige Suche des individuellen Einzelproblems wie bei anderen Kommentaren ab. Man sollte sich daher im klaren darüber sein, dass die Tiefe bei der Arbeit an der Rechtsprechung nicht mit diesem Kommentar erreicht werden kann, wenn man die Recherchemöglichkeit im Internet aufgrund fehlender Netzverbindung nicht nutzen kann. Im Fazit ist der BGB Handkommentar von Nomos zu empfehlen. Das Preis-/ Leistungsverhältnis ist sehr gut. Mit diesem Kommentar erhält man eine umfangreiche systematische Darstellung des teilweise sehr “verwinkelten” BGB, welche ihresgleichen sucht und für Juristen in allen Lebenslagen hilfreich ist.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt