Jurawelt

Artikel 8206
Anne-Cathrin Wiesner

Einstieg leicht gemacht

Eine Rezension zu:

Dieter Schwab

Einführung in das Zivilrecht

Einschließlich BGB – Allgemeiner Teil

15., völlig neu bearbeitete Auflage

C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2002, 470 S., 22,- €
ISBN 3-8114-0825-9

http://www.cfmueller-verlag.de


Der Einstieg in das Zivilrecht ist für viele Studenten aufgrund der Abstraktheit schwierig. Umso wichtiger ist eine ausführliche Darstellung der einzelnen Problembereiche und Abschnitte im Bereich des Allgemeinen Teils. Dieter Schwab will mit seinem Werk dem Studienanfänger ein Buch an die Hand geben, mit dem die grundlegenden Prinzipien und die generelle Konstruktion des BGB verdeutlicht werden sollen. Das Buch soll einen problemorientierten Zugang zu den Hauptproblemen bieten und die Kenntnisse vermitteln, die für den Einstieg in die Materie unerlässlich sind. Folglich handelt es sich bei dem Buch eher um ein Lehrbuch denn als ein Lernbuch, es geht nicht nur um Wissensvermittlung, sondern darum, die Denkweisen und Problemzusammenhänge zu begreifen. Hierzu wählt de Autor bewusst die induktive Methode, so dass der Benutzer anhand von Fällen leichter das Problem erfassen kann, um es anschließend abstrakt zu behandeln.

Das Werk beginnt mit einem fundierten und ausführlichen Einstieg in das Zivilrecht, zunächst zur Funktionsweise des Zivilrechts, was zum einen den Aufbau des Buches mit seinen Fällen sofort verständlich macht und andererseits den Anfänger behutsam an die unbekannte Materie heranführt. Im Anschluss folgt eine Darstellung der gesetzlichen Quellen des Zivilrechts, wobei besonders heraus zu heben ist, dass der Autor sowohl auf das Zivilrecht und die Auswirkungen durch die deutsche Einigung als auch auf das deutsche und europäische Privatrecht im Vergleich eingeht. Besonders letzteres ist ein immer wichtiger werdendes Thema und die Sensibilisierung hierfür ist von Anfang an nötig. Der Autor geht daneben auf Recht und politisches System ein, zeigt die Probleme auf und betrachtet wichtige Abschnitte ausgiebig. Zum Ende des einführenden Teils geht Schwab auf das Verhältnis von Zivilrecht und Öffentlichem Recht ein und erläutert detailliert die Methode der Rechtsfindung.

Im Folgenden befasst sich der Autor, auch entsprechend der gesetzlichen Systematik, mit dem Begriff der Person. Bei der Darstellung der natürlichen Person geht der Verfasser zunächst auf die allgemeinen Regeln der Freiheit und Gleichheit, die hier nicht als Rechte des Grundgesetztes zu verstehen sind, sondern eher als unsere Rechtsordnung prägende Grundprinzipien. Als eigenständige Unterabschnitte werden sowohl das Problem des Nasciturus als auch das Ende der Rechtsfähigkeit behandelt. Bei der Darstellung der juristischen Person gelingt es dem Autor zumeist, die einzelnen Typen verständlich zu erklären, ohne in eine zu tiefgreifende Abhandlung zu geraten. Der Teil endet mit der Handlungsfähigkeit, mithin der Geschäftsfähigkeit. Dieses Kapitel behandelt Schwab gut strukturiert und mit der nötigen Intensität.

Der nächste Abschnitt ist etwas ungewöhnlich als Teil über Verwirklichung von Rechten und Pflichten konzipiert, was als Anschluss an die doch relativ speziellen Ausführungen zur Geschäftsfähigkeit seltsam anmuten mag, jedoch ist hier zu erkennen, dass es dem Autor vorrangig ums Begreifen geht und nicht um bloßes Lernen. Nach der Person in ihren Facetten kommt nun ein Kapitel über das Handeln der Person im juristischen Sinne. Hierbei geht der Verfasser sehr detailliert auf den Begriff der Forderung ein bzw. des Anspruchs. Hierbei wird die Grundstruktur der Anspruchsnormen erläutert als auch auf Einwendungen und Einreden und deren Struktur eingegangen. Dem Benutzer wird hiermit für den Aufbau eine große Hilfe zur Seite gestellt.

Anschließend geht der Autor auf den allgemeinen Schutz von Rechten und Interessen ein, also auf die gesetzlichen Ansprüche aus § 823. Auch dies ist unüblich, muss aber kein Nachteil für das Verständnis sein. Fraglich ist jedoch, ob der wirkliche Anfänger nicht eher verwirrt ist, wenn innerhalb des Anspruchs aus unerlaubter Handlung auch noch Begriffe wie Eigentum und Besitz und damit verbundene Streits bereits vor der Erläuterung des Rechtsgeschäfts gebracht wird. Dem Studenten, der bereits einige Vorkenntnisse hat, hilft dies aber umso mehr, die Zusammenhänge unabhängig von dem Platz der Regelungen im BGB zu verstehen. Auch ist in diesem Zusammenhang eher ungünstig, bereits an dieser Stelle über die verschiedenen Schadensarten zu schreiben, da dies wie bereits erwähnt bei einem juristisch bisher unbelasteten eher zur Konfusion führt. Auch greift der Autor an dieser Stelle die ungerechtfertigte Bereicherung auf, was jedoch noch eher zum Verständnis der folgenden Ausführungen beitragen kann, immerhin wird innerhalb der §§ 812 ff. sehr häufig eines der Probleme des allgemeinen Teils wichtig, also Anfechtung, Minderjährigenrecht oder einfach Willenserklärungen.

Letzterem widmet sich der Autor in seinem folgenden Abschnitt sehr ausführlich, stellt sowohl die Willenserklärung an sich als auch die Folgen von fehlgeschlagenen oder ungewollten Erklärungen dar. Dieser Teil ist der umfassendste des gesamten Buchs, der Autor geht tief ins Detail und handelt alle Teile sehr logisch ab. Innerhalb des Abschnitts geht er auch erneut auf die Geschäftsfähigkeit ein, verweist teilweise nach oben und konzentriert sich vorrangig auf die Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger. In diesem Kontext wird auch die Stellvertretung behandelt. Diese Darstellung ist besonders gelungen und übersichtlich. Der Anfänger kann sich hier didaktisch gut aufbereitet viel Wissen aneignen und aufgrund der Strukturierung auch leicht nachvollziehen.

Im letzten Teil befasst sich das Buch mit der Abwicklung von Schuldverhältnissen und den möglichen Problemen, die auftreten können. Diese Abhandlung zum allgemeinen Teil des Schuldrechts ist ebenfalls sehr ausführlich und übersichtlich gelungen, zum Teil wird auch auf den besonderen Teil des Schuldrechts eingegangen und logisch aufbereitet.

Das vorliegende Werk ist grundsätzlich eine sehr gelungene Darstellung der ersten beiden Bücher des BGB, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Der Leser wird an die Hand genommen und durch die Materie geführt. Abgesehen von einigen Passagen, die für Anfänger problematisch sein könnten in ihrer Ausführlichkeit und Komplexität, ist das Buch gut verständlich geschrieben und bietet dem Benutzer eine Menge Stoff. Wünschenswert wären breitere Literaturhinweise, die vor die Kapitel gestellt werden, da teilweise relativ wenige Nachweise gegeben werden und zum Teil nicht gut hervorgehoben sind. Sehr gut gelungen ist dem Verfasser sein Inhaltsverzeichnis, welches ausführlich ist und dem Nutzer das Finden einzelner Passagen oder Probleme erleichtert.
Hervorzuheben sind letztlich auch die Streitstände in ihrer Aufbereitung. Für noch mehr Übersichtlichkeit und schnelles Finden wären mehr optische Mittel wünschenswert, bisher wurde die Verwendung von Untermalungen oder Umrandungen eher sparsam gehandhabt.

Gesamteindruck:
Das Buch kann als Einstieg empfohlen werden, wenn der Leser es als Hilfe zum Verständnis des in der Vorlesung Erlernten versteht. Im Großen und Ganzen ist es ausführlich und logisch und wird damit seinem Zweck, Begreifen zu fördern, mehr als gerecht.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt