Jurawelt

Artikel 8037
Ronald Moosburner

Ein ausgezeichneter Grundriss

Eine Rezension zu:

Hans Brox / Wolf-Dietrich Walker

Allgemeines Schuldrecht

29. Auflage

C.H. Beck, München 2003, 441 Seiten, 12,80 €
ISBN 3-406-50657-7

http://www.beck.de

In der 29. Auflage des bekannten Kurzlehrbuchs aus der Grundrisse-Reihe mussten erneut einige Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Freilich muten diese im Jahr nach der Schuldrechtsreform vergleichsweise geringfügig an, sollten jedoch auch in ihrer Examensrelevanz keinesfalls unterschätzt werden. Dies gilt besonders für das OLG-Vertretungsänderungsgesetz, das am 1.8.2002 in Kraft getreten ist und vor allem als Folge der Heininger-Entscheidungen des EuGH und ihm folgend des BGH Änderungen bei den besonderen Vertriebsformen herbeigeführt hat.

Das Konzept des Werkes braucht an dieser Stelle nicht mehr gesondert vorgestellt werden, die sorgfältige und übersichtliche Gliederung, die graphische Aufbereitung und die Klarheit und Prägnanz der Darstellung sind seine bekannten Stärken. Wem die Darstellung zu kurz ist, der kann auf umfangreiche Hinweise zu weiterführender Literatur zurückgreifen. Diese sind in praktischer Weise in die Abschnitte vor und nach der Schuldrechtsreform aufgeteilt.

Nach der Reform des Schuldrechts haben vor allem die Schadensersatzvorschriften der §§ 280 ff., 311a II sowie die Rücktrittsregeln in den §§ 346 ff. eine ganz zentrale Bedeutung für das gesamte Vertragsrecht erhalten. Die extrem kurz gehaltene Besprechung dieser Normen bringt ihre Wichtigkeit nicht immer in einem angemessenen Maß zur Geltung, so hätte etwa eine umfangreichere Stellungnahme zur umstrittenen Frage der Anwendung der Differenz- oder Surrogationstheorie beim Ersatz des positiven Interesses das Verständnis des Problems deutlich erleichtern können. Exzellent gelöst ist dagegen das Problem der Abgrenzung von Verzögerungs- und Schlechterfüllungsschaden, indem der Autor die grundsätzlich unterschiedlichen Leistungsstörungen des Verzugs und der Schlechterfüllung nacheinander mit allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen unter Bezeichnung der jeweiligen konkreten Pflichtverletzung abhandelt. Wer in der Klausur diesem Aufbau folgt, wird in aller Regel auf der sicheren Seite sein.

Recht umfangreich und ganz im Sinne der erheblichen Bedeutung für Klausur und Praxis wird das Schadensrecht der §§ 249 ff. behandelt. Allein die diversen kursierenden Schadensbegriffe sind geeignet, Unerfahrene ganz erheblich zu verwirren. Dem hilft die Darstellung durch eine klare Gliederung ab, und wenn das Verständnis sich beim ersten Versuch noch nicht einstellt, kann der Leser die Übersicht leicht später noch einmal zum schnellen Wiederholen heranziehen. Auch die Drittschadensliquidation wird erfreulich ausführlich behandelt, genauso wie die häufig unterschätzten Zurechnungsfragen. Letztere können durchaus einmal einen Klausurschwerpunkt bilden und sollten lieber nicht in wenigen lapidaren Sätzen abgehandelt werden. Im letzten Teil des Buches wird schließlich die Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis dargestellt. Gerade hier arbeitet der Autor verstärkt mit Graphiken zum besseren Verständnis der Drei-Personen-Verhältnisse.

Gesamteindruck: Sowohl für den Einstieg als auch für die rasche Wiederholung vor Prüfungen eignet sich dieses Werk ganz ausgezeichnet, zumal es zu einem erfreulich günstigen Preis erhältlich ist. Es versteht sich jedoch nur als Grundriss, wer den Stoff vertiefen und wirklich "fit" für Klausuren oder das Examen sein möchte, ist auf ein größeres Werk angewiesen.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
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