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Artikel 7850
Andrea Bindig

Novellierung auf dem Prüfstand

Eine Rezension zu:

Rainer Heß / Jürgen Jahnke

Das neue Schadensrecht

Das Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz und die Schadenregulierungspraxis

Verlag Vahlen, München 2002, 137 S., 14,- €
ISBN 3-8006-2908-9

http://www.vahlen.de


Die Rechtsanwälte Rainer Heß und Jürgen Jahnke erfassen in kompakter Manier die nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften am 01. August 2002 wichtige Änderungen. Adressat sind dabei vor allem die in der Schadensrechts- und Regulierungspraxis Tätigen. Schon deshalb keine Empfehlung für Studenten?

Ein konzeptioneller Vorteil wird dem Leser bereits beim Querlesen deutlich: Nach einer kurzen Darstellung der Motive und Hauptziele dieser gesetzlichen Novellierung, gelingt der direkte Einstieg, indem in einem ersten Hauptteil Haftungsänderungen in den Bereichen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), des Haftpflichtgesetzes (HaftpflG), der Arzneimittelhaftung, der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gem. § 839a BGB und im Luftverkehrsrecht aufgenommen werden. Einen klaren Schwerpunkt bilden die Haftungstatbestände des StVG, das heißt der Gefährdungshaftung des Kfz-Halters, des Kfz-Fahrzeugführers und auch des Anhängerhalters, wobei der Fahrzeuganhänger als eine entscheidende Neuerung in den sachlichen Anwendungsbereich der Gefährdungshaftungstatbestände einbezogen wurde.

Eine deskriptive Darstellung in Form synoptischer Gesetzestexteinblendungen ermöglicht zunächst das alte und neue Recht im Vergleich zu erfassen. Daneben dienen überblicksartige Erläuterungen zur Einordnung und Einschätzung der Änderungen. Ein erster Rekurs auf erwartete Anwendungsprobleme für Praktiker werden erläutert. Zum besseren Verständnis legen Heß und Jahnke ihr Augenmerk auf eine Erklärung am Fall: Hier werden die Rechtsfolgen des alten und neuen Rechts einander gegenüber gestellt, dem Leser die entscheidenden Änderungen Merkmal für Merkmal verdeutlicht. Welche Auswirkungen das neue Schadensrecht vor allem bei der aktiven Haftung von Kindern hat, die im motorisierten Verkehr bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres aufgrund mangelnder Deliktsfähigkeit nicht für ihr Verhalten im Sinne eines eigene Ansprüche ausschließenden oder gegen sie begründbaren Anspruchs haften, wird breit diskutiert.

In einem zweiten Hauptteil werden dann die Rechtsfolgen, der Ersatz des Schadens gem. § 249 ff. BGB erläutert. Der Ersatz von Personenschäden umfasst durch die Neuerung insbesondere schmerzensgeldrechtliche Entschädigungen, neu geregelt in § 253 II BGB. In diesem Zusammenhang wird umfassend das gesetzgeberische Motiv, einerseits keinen Zentraltatbestand zu schaffen, andererseits die billige Entschädigung auch durch keine explizite Erheblichkeitsschwelle einzugrenzen, aufgenommen. Die danach folgenden Ausführungen zum Ersatz des Sachschadens konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf die Novellierung des § 249 Abs. 2 S. 2, der die Umsatzsteuer in den zu ersetzenden Geldbetrag einschließt. Gerade für den studentischen Leser interessanter und für manche Hausarbeit folgenschwerer, ist die Regulierung von Reparaturschäden am Fahrzeug, ein letzter Schwerpunkt der schadensrechtlichen Folgendarstellung.

Gesamteindruck:
Die Lektüre lohnt sich auch und gerade für das Studium. Sicherlich bietet das Werk keinen Lehrbuchersatz; dennoch für die Regulierungspraxis und damit für die Fallentscheidung ein Überblick, der anhand von kleinen Fällen das neue Recht in seinen Folgen verständlicher macht. Konzeptionell erleichtert es auch und gerade den Einstieg in die Änderungen und verweist auf zu bedenkende Nachteile der am Schadensausgleich Beteiligten.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
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