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Stefanie Samland

Studienbuch zu den ersten drei Büchern des BGB

Eine Rezension zu:

Gisbert A. Kaiser

Bürgerliches Recht

Basiswissen und Klausurenpraxis für das Studium

9. Auflage

UTB / C.F. Müller, Heidelberg 2003, 519 Seiten, 26,90 €
ISBN 3-8252-2420-1

http://www.utb.de


Durch die vielen gesetzlichen Änderungen im Bürgerlichen Recht ist schon kurz nach Erscheinen der 8. Auflage 2002, die schon die Schuldrechtsreform enthielt, eine Neuauflage des vorliegenden Buches nötig gewesen. Die nun erschienene 9. Auflage enthält u.a. die Neuerungen im Schadensersatzrecht und im Verbrauchervertragsrecht. Aktuelle Literatur und Rechtsprechung konnte bis zum Stand November 2002 berücksichtigt werden, so daß Kaiser durchaus mit Aktualität glänzen kann.

Das Studienbuch enthält auf gut 500 Seiten das Grundlagenwissen aus den ersten drei Büchern des BGB, ohne dabei die Lektüre speziellerer Lehrbücher verdrängen zu wollen. Familien- und Erbrecht sind nicht Materie dieses Werkes. Der Autor bringt seinen Lesern die Grundlagen aus BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht anhand von Schemata, Merkkästen, Definitionen und Beispielen bei. Beim Zitieren von Literatur und Rechtsprechung geht er restriktiv vor, die Verweise finden sich direkt im Text, entweder vor einem Abschnitt oder im Text in Klammern, jeweils mit allen bibliographischen Angaben, so daß auf ein allgemeines Literaturverzeichnis verzichtet wurde.

Die Ausführungen zum Allgemeinen Teil des BGB enthalten neben den üblichen Themen auch noch einen kurzen Abriß zur Entstehungsgeschichte des BGB, eine Einführung in das juristische Arbeiten sowie eine Erläuterung der Grundbegriffe, die zum Verständnis unverzichtbar sind. Anhand des Abschnitts zur arglistigen Täuschung soll exemplarisch der Aufbau der einzelnen Erklärungen und das didaktische Vorgehen des Autors gezeigt werden. Dieser Abschnitt beginnt mit einem Aufbauschema zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, welches auch jeweils die entsprechenden Paragraphen enthält. Es folgen die Definitionen für Täuschungshandlung und Arglist. Anschließend nennt Kaiser einzelne Grundsätze, die für die arglistige Täuschung gelten und veranschaulicht diese durch mehrere Beispiele. In Klammerzusätzen finden sich weitere Hinweise, z.B. zu Normen oder Fundstellen von Aufsätzen und Rechtsprechung, u.a. ist ein Aufsatz aus 2002 zitiert. Zudem werden Konkurrenzen zu anderen Ansprüchen wegen arglistiger Täuschung beleuchtet. Schließlich untersucht der Autor unter der Überschrift Streitpunkt das Verhältnis der §§ 123, 124 BGB zu einem Schadensersatzanspruch aus c.i.c., zunächst theoretisch und dann anhand eines Falles, der sogleich gutachterlich gelöst wird.

Auch das Kapitel zum Allgemeinen Schuldrecht beginnt mit einer Erläuterung der Grundbegriffe, von dispositivem Recht bis zu Synallagma. Danach bietet Kaiser eine Liste aktueller Literatur zur Schuldrechtsreform und Verweise auf die Gesetzesmaterialien. In den Bereichen des allgemeinen Schuldrechts, die von der Schuldrechtsreform betroffen sind, versucht der Autor, sowohl das alte als auch das neue Recht zu berücksichtigen, so finden sich z.B. in den Literaturhinweisen zu den Leistungsstörungen sowohl Aufsätze aus den 80er und 90er Jahren als auch sehr aktuelle Fundstellen zum neuen Schuldrecht. Dennoch ist ein Schwerpunkt auf dem neuen Recht erkennbar, das alte Recht wird z.B. in einer Übersicht zur Struktur der Leistungsstörungen vor Ende 2001 kurz dargestellt.

Im ersten Abschnitt des Besonderen Schuldrechts zum Kaufrecht geht Kaiser so vor, daß er zuerst die Rechte des Käufers nach neuem Recht darstellt und ganz am Ende dieses Abschnitts zwei Übersichten zur Rechtslage bis zum 31.12.2001 abbildet. Der zweite Abschnitt in diesem Bereich beschäftigt sich mit den Gebrauchsüberlassungsverträgen, allerdings recht knapp gehalten, der Leihe ist gerade mal eine halbe Seite gewidmet, die auch nur einen Wegweiser durch das Gesetz beinhaltet. Anschließend folgen im dritten Abschnitt Erläuterungen zum Werk- und Dienstvertragsrecht, der durch Beispiele zur Abgrenzung beider Vertragsarten eingeleitet wird. Im Übergang von diesem Abschnitt zum nächsten über Verträge über fremdnützige Tätigkeiten fällt auf, daß die Zuordnung der Kopfzeileneinträge zu den Überschriften nicht ganz gelungen ist, hier wird teilweise noch auf das Thema auf der vorherigen Seite verwiesen. Auch diese Ausführungen über Auftrag, Geschäftsbesorgung, Makler- und Verwahrungsvertrag fallen sehr kurz aus. Gleiches gilt für die Bürgschaft, die Bindung durch einseitiges Rechtsgeschäft und den Vergleich.

Die gesetzlichen Schuldverhältnisse sind Gegenstand des vierten Kapitels. Auch hier bietet Kaiser seinen Lesern wieder die nötigen Definitionen, begleitet sie durch die verschiedenen Ansprüche im Gesetz und erläutert Abgrenzungen und Streitstände anhand von Beispielen. Das Produkthaftungsrecht wird in einem Exkurs ebenfalls behandelt. Im Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung werden die einzelnen Kondiktionen systematisch in Übersichten dargestellt, außerdem finden sich wiederum Schemata zur Hilfe beim Klausuraufbau.

Im letzten Kapitel zum Sachenrecht werden die gängigen Fragen zu Eigentum und Besitz und die Ansprüche aus §§ 985 ff., 1004 BGB behandelt. Zudem macht Kaiser Ausführungen zum Eigentum an Grundstücken sowie zu den Grundpfandrechten und dem Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten. Den Abschluß bildet ein Abschnitt zur Vormerkung.

Gesamteindruck:
Ziel des vorliegenden Studienbuches ist es, den Lesern die Klausurbearbeitung im Bereich des Bürgerlichen Rechts näher zu bringen. Anders als in einem Lehrbuch finden sich nicht alle Details zu den angesprochenen Themen, dafür macht der Autor den Leser auf wichtige Vorschriften gesondert aufmerksam, zeigt Strukturen durch Übersichten auf und erläutert spezielle Probleme anhand von Beispielen und Fällen. Wer den Übergang von theoretischem Wissen zur praktischen Fallbearbeitung sucht, ist mit diesem Buch sicher gut beraten. Etwas den Lesefluß hemmend sind die zahlreichen Zusatzvermerke in Klammern mitten im Text, hier wären Fußnoten mitunter hilfreicher.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
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