Auch mehr als ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ist die Anzahl der Publikationen nach wie vor außerordentlich hoch. Inzwischen lässt sich jedoch
eine erfreuliche Tendenz feststellen: Waren die Veröffentlichungen anfänglich häufig noch Schnellschüsse, die zu fast 2/3 aus dem Abdruck des Gesetzestextes und zu 1/3 aus
einer bloßen Umformung des Wortlautes der Paragraphen bestanden, gilt dies für viele, aktuell publizierte Werke nicht mehr.
Schon mit den Büchern von
Huber/Faust und
Lorenz/Riehm hat der Beck-Verlag zwei überragende Bände präsentiert. Inbesondere
Huber/Faust überzeugte durch seine Kombination aus Lehrbuch und
Nachschlagewerk.
Nichts anderes gilt für das neueste Werk aus dem Hause C.H. Beck.
Fünf namhafte Zivilrechtswissenschaftler haben sich aufgemacht, das neue Schuldrecht stofflich aufzubereiten.
Mit mehr als 500 Seiten ist der Band auch offensichtlich kein Leichtgewicht. Im Gegensatz zu so manch anderem Werk besteht hier nicht die Hälfte aus Synopsen, sondern die
Erläuterungen gehen bis zur letzten Seite.
Welche Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung hinter den jeweiligen Erörterungen steckt, zeigt alleine schon die Tatsache, dass einer der Autoren Vorsitzender der
Schuldrechtskommission (1984 bis 1991) und der Kommission Leistungsstörungsrecht beim Bundesministerium der Justiz (2001) war. Zwei weitere Autoren waren Mitglieder dieser
beiden Kommissionen, ein Verfasser war außerdem Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kaufrecht und Verjährungsrecht".
Als erstes ist hier natürlich
Dieter Medicus zu nennen, emeritierter Professor aus München und Autor zahlreicher juristischer Bücher und Aufsätze (vgl. z.B. nur
seinen anerkannten
Schuldrecht AT-Band oder sein
Bürgerliches Recht.) Der Rezensent,
der sich hier ganz offen als
Medicus-Anhänger outet, war auf die Ausführungen dieses Autoren zur Schuldrechtsreform mehr als nur gespannt - und wurde nicht
enttäuscht. Wie soll es auch anders sein, hat
Medicus die Erläuterungen zum Leistungsstörungsrecht übernommen. Schon zu Beginn zeigt der Autor, warum seine
Darstellungen zugleich so beliebt und anerkannt sind:
"Der Ausdruck >Leistungsstörungen< kommt weder in der alten noch in der neuen Gesetzesfassung vor. Er stammt wohl von Heinrich Stroll und hat sich seitdem in der
Literatur durchgesetzt. Doch ist der Sprachgebrauch nicht einheitlich."
Schon diese kurze Stelle zeigt, worin sein großes Talent steckt:
Medicus beginnt, im Gegensatz zu so manch anderem Autoren,
am Anfang. Er holt den Leser am
Startpunkt des wissenschaftlichen Ausfluges ab und führt ihn in gewohnt ruhigem, sachlichem und zugleich außerordentlich interessantem Ton durch die Höhen und Tiefen der
Schuldrechtsreform. Ein weiterer Vorteil ist seine wirklich kongeniale Darstellungsweise. Ihm gelingt es, auch die schwierigsten und anspruchsvollsten Probleme so
darzustellen, dass man - vielleicht nicht auf Anhieb, aber jedenfalls nach mehrmaligem Lesen - sie versteht und einen Blick erhält für die gesetzlichen Wertungen. Wie immer
legt er besonderen Wert auf die hinter den Normen stehenden juristischen Wertungen.
Carsten Schäfer, Privat-Dozent an der Universität Heidelberg, hat die Ausführungen zum Darlehens- und Verbraucherkreditvertrag und zu den sonstigen
Verbraucherverträgen übernommen. Professor
Walter Rolland, Vorsitzender der o.g. Bund-Länder-Kommission und Herausgeber zahlreicher Schriften insbesondere zur Reform
des Europäischen Kaufgewährleistungsrecht, beschäftigt sich mit den Teilen Rücktritt, Widerruf und Rückgaberecht und dem Bereich der zeitlichen Anwendbarkeit und der
Übergangsregelungen.
Lothar Haas, Ltd. Ministerialrat, hat die großen Teile des Kauf- und Werkvertragsrecht übernommen. Und last but not least
Holger
Wendtland, Richter am Brandenburgischen OLG, stellt die Neuerungen im Verjährungsrecht vor.
Gesamteindruck:
Sämtlichen Autoren ist gemeinsam, dass sie eine systematische Darstellung des neuen bzw. geänderten Rechts anstreben. Besonderer Wert wird dabei auf die Verdeutlichung der
Struktur und der Zusammenhänge gelegt. Ein gelungener Band.