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Artikel 5076
Martin Bahr

Umfassende Einführung zum neuen Verjährungsrecht

Eine Rezension zu:

Heinz-Peter Mansel / Christine Budzikiewicz

Das neue Verjährungsrecht


Deutscher AnwaltVerlag, Bonn 2002, 351 S., 36,- €
ISBN 3-8240-0513-1

http://www.anwaltverlag.de


Der Anwalt Verlag hat sich in der letzten Zeit in Bezug auf die Schuldrechtsreform durch die ausgezeichneten Publikationen Anwaltkommentar: Schuldrecht, Das neue Schuldrecht in der anwaltlichen Praxis und Das neue Schuldrecht: Fälle und Lösungen einen ausgezeichneten Ruf erworben. Der neue Band von Mansel / Budzikiewicz setzt diese Qualität fort.

Der Werk beschäftigt sich ausschließlich mit den Neuerungen im Verjährungsrecht durch die Schuldrechtsreform. Es basiert auf der Kommentierung der beiden Autoren aus dem Anwaltkommentar: Schuldrecht.

Das Verjährungsrecht bleibt auch nach der Schuldrechtsreform eines der komplexesten und unübersichtlichsten Themengebiete. Der Band beginnt mit einer interessanten Einführung in die Reformgeschichte. So erfährt der Leser, dass die neuen Verjährungsvorschriften den beabsichtigten Principles of European Contract Law (Europäisches Vertragsrecht) entsprechen und somit der erste Baustein zu einem einheitlichen Europäischen Schuldvertragsrecht sind. Treibende Kraft im Hintergrund ist dabei der Rechtswissenschaftler Reinhard Zimmermann (vgl. nur ZEuP 2001, 217ff.) Natürlich hat der deutsche Gesetzgeber - wie wäre es auch anders zu erwarten gewesen - von einer vollständigen Anpassung abgesehen und hat im begrenzten Umfang den individuellen, nationalen Weg gewählt.

Es folgen die allgemeinen Erörterungen zum Rechtsinstitut der Verjährung. Zunächst grenzen die Autoren nach bisherigem Recht die Verjährung zu anderen Rechtsinstituten ab und stellen dann die Änderungen durch die Reform dar. Schon an dieser Stelle wird ersichtlich, dass die Reform zu zahlreichen neuen Streitigkeiten führen wird. Ein Beispiel unter vielen: Gilt die neue Regelverjährung von drei Jahren auch für öffentliche-rechtliche Ansprüche? Also insbesondere für Ansprüche aus Aufopferung, Enteignung und enteignungsgleichem Eingriff? Und welche Bestimmung ist für den Folgenbeseitigungsanspruch anzuwenden?
Eine bloße Übertragung der §§ 195ff. BGB auf das öffentliche Recht erscheint deswegen problematisch, weil dies zu einer Privilegierung des Staates führen würde, die in der Literatur z.T. heftig kritisiert wird.

Stil und Präsentationsweise sind durchgehend gelungen. Die Sprache ist nüchtern, jedoch nie langweilig. In den Fußnoten findet sich die bis dato (Dezember `01 /Januar ´02) veröffentlichte Literatur in gut aufbereiteter Form wieder. Großes Lob! Hier wurde streng wissenschaftlich gearbeitet und nicht mit der bekannten heißen Nadel gestrickt.

Diese Qualität setzt sich auch im weiteren fort. In detaillierter Form werden die §§ 195ff. BGB durchgesprochen. Dabei schenken die Autoren jeder noch so winzigen Kleinigkeit genaueste Aufmerksamkeit, da in der Praxis der kleinste Fehler schnell zu einem Haftungsregress führen kann.

Bei den Ausführungen zu den gewährleistungsrechtlichen Vorschriften ist besonders die Ansicht der Autoren zu den "Weiterfresser"-Schäden interessant. Während die wohl h.L. (vgl. nur Henssler / Graf von Westphalen: Praxis der Schuldrechtsreform und Dauner-Lieb / Heidel: Anwaltkommentar: Schuldrecht ) der Meinung ist, dass die Schuldrechtsreform die Trennung von Gewährleistungs- und Deliktsrechts (Äquivalenz-/Integritäts-Interesse) unberührt lässt, vertreten Mansel / Budzikiewicz die gegenteilige Ansicht. Ihr tragendes Argument ist dabei, dass der Gesetzgeber nun die gewährleistungsrechtliche Verjährungsvorschrift erhöht hat und somit der Verbraucher hinreichend geschützt ist. Des künstlichen Rückgriffs auf das Deliktsrechts bedürfe es nun nicht mehr.

Diese dargestellte Ansicht hat einiges für sich, überzeugt aber nicht in letzter Konsequenz. Denn § 199 BGB und § 438 Abs.2 BGB stellen auf unterschiedliche Zeitpunkte ab. Sehr erfreulich ist, dass die Verfasser klar herausheben, dass es sich bei ihrer Meinung wohl um eine Minderheitenansicht handelt und dass es in jedem Fall gilt, die weitere Entwicklung abzuwarten. Dadurch werden Missverständnisse und Irrtümer von vornherein vermieden.

Ebenso aufschlussreich sind die Ausführungen zu den Möglichkeiten von Verjährungsvereinbarungen. Hier hat sich im Zuge der Schuldrechtsreform so einiges getan. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der neuen AGB-Regelungen in Bezug auf das Verjährungsrecht. Gerade in diesem Bereich dürfte das Buch insoweit führend sein und kann jedem Praktiker nur dringend ans Herz gelegt werden.

Es folgen die Ausführungen zum Neubeginn, zur Hemmung und Ablaufhemmung. Aufgrund der besonderen Praxisrelevanz nehmen die Überleitungsvorschriften einen breiten Raum ein.

Gesamteindruck:
Ein überzeugendes Werk. Im Bereich des Verjährungsrechts z.Zt. die ungeschlagene Nummer 1. Allen Praktikern, die in diesem Bereich tätig sind, kann dieser Band nur wärmstens empfohlen werden.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
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