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Artikel 3923
Stefanie Samland

Sinnvolle Zivilrechts-Wiederholung vor dem kleinen Schein

Eine Rezension zu:

Heinz Nawratil

BGB leicht gemacht

Kleiner BGB-Schein für Juristen, Betriebs- und Volkswirte

26. Auflage

Ewald von Kleist Verlag, Berlin 2000, 113 S., 9,95 €
ISBN 3-87440-191-X


Mit einer Mischung aus Fällen, Übersichten und Leitsätzen begleitet „BGB leicht gemacht” nunmehr seit 1965 die Studenten während ihrer BGB-Übung. Die Herausgeber können inzwischen auf eine Gesamtauflage von über einer halben Million Exemplaren stolz sein.

Das vorliegende Büchlein soll den Studenten den Stoff des BGB, der im kleinen Zivilrechtsschein eine Rolle spielen kann, aufzeigen. Zusätzlich enthält ein weiteres Kapitel Grundzüge aus Familien- und Erbrecht. Vom Aufbau her befremdet das Buch jedoch den Studienanfänger, der Lehrbücher gewohnt ist, die nach der Gesetzessystematik aufgebaut sind. So ist das erste Kapitel mit „Fundamentale Begriffe“ überschrieben und behandelt den Aufbau des BGB, Abstraktionsprinzip und Vertragsfreiheit, Willenserklärungen, den Eigentumserwerb, Leistungsstörungen, Schadensersatz und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. In Kapitel II („Haftung für Handlungen anderer“) werden Stellvertretungen, die Haftung für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen sowie gesellschafts- und vereinsrechtliche Haftungsfragen thematisiert. Schließlich folgt ein Kapitel über „Sicherungsrechte“. Aufgrund dieses ungewohnten Aufbaus ist das Büchlein für Studenten im ersten oder zweiten Semester noch nicht richtig erfaßbar, diesen fehlt an vielen Stellen die Verknüpfung zum Gesamtsystem des BGB.

Ab dem dritten Semester, wenn der Leser schon Sachenrechtsvorlesungen besucht hat und die kleine BGB-Übung tatsächlich ansteht, kann „BGB leicht gemacht“ jedoch als sinnvolle übungsbegleitende Lektüre genutzt werden. Im A6-Format gestaltet, ist das Buch überall zur Hand, auf diese Weise können z.B. im Zug einige Fälle durchdacht werden und das Wissen über Unmöglichkeit oder Schadensersatz aus deliktischen Handlungen „nebenbei“ aufgefrischt werden. Das didaktische Konzept überzeugt durchaus. Zu jedem behandelten Punkt gibt es einen Leitsatz oder eine Übersicht. So können am Ende eines Kapitels die grundlegenden Erkenntnisse anhand dieser Hilfestellungen einfach wiederholt werden. Die eigentliche Stoffvermittlung erfolgt fallorientiert. Im Rahmen der Lösungen der teilweise sehr amüsanten Beispielfälle werden Ansprüche, Leistungsstörungen usw. erläutert. Dadurch kann der Leser leicht folgen und die für die Übung wichtigen Problemstellungen verstehen. Außerdem erreichen die Herausgeber durch persönliche Ansprachen an den Leser, z.B. der Aufforderung, hier und da eine Lektion noch einmal zu lesen oder bestimmte Paragraphen im Gesetz nachzuschlagen, einen guten Lesefluß.

Weiterhin enthält das Büchlein ein Kapitel mit klausurtaktischen Anregungen und Hinweisen zum Studiumsablauf. Insofern hat der Leser den berechtigten Eindruck, durch die kleine BGB-Übung begleitet zu werden. Insgesamt kann gesagt werden, daß „BGB leicht gemacht“ keinesfalls die sorgfältige Vorbereitung auf die Anfängerklausuren anhand von klassischen Lehrbüchern ersetzt und auch nicht für den ersten Einstieg geeignet ist. Trotzdem kann das Buch empfohlen werden, um einen Überblick über vorhandene Kenntnisse zu gewinnen oder erlernten Stoff an Fällen sinnvoll zu wiederholen.
"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
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