Jurawelt

Artikel 3237
Thomas Franosch

Dem Examen entgegen!

Eine Rezension zu:

Repetitorium Iuris
BGB AT

Dr. Theodor Blank


Carl Heymanns Verlag
1. Auflage 2000
http://www.rep-iur.de

ISBN 3-452-24480-6; 29,80 DM; 265 Seiten

Der Carl Heymanns Verlag hat mit dem Repetitorium Iuris im Jahr 2000 eine neue Reihe auf den Markt gebracht. Wie sich schon aus dem Titel entnehmen lässt, sollen die Bände zur Examensvorbereitung im Zivil- und Strafrecht dienen. Sie sind von Dr. Theodor Blank geschrieben, der seit langer Zeit Repetitor in Köln ist. Die von ihm verfassten Werke basieren auf den von ihm zu seinem Repetitorium herausgegebenen Lernmaterialien und sollen seine Erfahrung als Repetitor wiederspiegeln.

Das Zivilrecht wird in zwölf Bänden dargestellt, wobei davon vier Bände Erb- und Familienrecht sind, die nicht in allen Bundesländern zum Pflichtstoff zählen. Mit den Strafrechtsbänden besteht die Reihe aus 21 Werken. Die Bände kosten zwischen 24,80 DM und 29,80 DM, so dass für alle Bände ungefähr 600 DM zu zahlen sind.

Die Gesamtsumme erscheint recht hoch, ist aber sicherlich gerechtfertigt und nicht über dem Preis anderer Anbieter. Die Bände sind übersichtlich gegliedert und von einer guten Druckqualität. Lediglich die Mischung von alter und neuer Rechtschreibung sollte der Verlag beheben.

Die Zivilrechtsbände umfassen zwischen 110 und 265 DIN A4 Seiten. Dies ermöglicht eine gut strukturierte und übersichtliche Darstellung. Anhand von Schlagwörtern (”Wichtig“, ”Klausurtipp“, ”Prüfungsschema“, ”Merkkasten“), die am äußeren Rand stehen, wird dem Leser geholfen, den gelesenen Stoff richtig einzuordnen. Jedes Kapitel wird mit einer kurzen, prägnanten und übersichtlichen Zusammenfassung beendet. Anhand dieser Zusammenfassung kann sich der Leser das Gelernte noch einmal gut ins Gedächtnis rufen und überprüfen, ob das bereits Gelesene verstanden wurde. Besonders positiv fallen die von Blank herangezogenen Beispielfälle auf. Sie sind knapp gehalten und verdeutlichen das Aufgezeigte sehr anschaulich. Die Lösung des jeweiligen Mini-Falls wird im Gutachtenstil wiedergegeben, so dass sich die Systematik gut erkennen und einprägen lässt. Im Gegensatz zu den bekannten Klassikern aus dem Heymanns Verlag, werden die Fälle an der jeweils relevanten Stelle präsentiert. Dies erleichtert das Lesen erheblich, und die –meistens doch sehr nervige- Suche nach dem passendem Ursprungsfall entfällt.

Das Ziel eines Examenskandidaten, an den Prüfungstagen bestens vorbereitet in die jeweilige Klausur zu gehen, wird durch einen Arbeitsplan unterstützt. Dieser steht zu Beginn eines jeden Bandes und erstreckt sich meist über 14 Tage. Das Arbeitspensum für einen Tag beträgt dabei – je nach Abschnitt – zwischen vier und sechs Stunden. Die Arbeitszeiten können als Anhaltspunkt dienen und sind gut bemessen. Ein konzentriertes Durcharbeiten des jeweiligen Abschnittes ist zeitlich problemlos möglich, und die ein oder andere nicht verstandene Problemstellung kann anhand der Fußnoten vertieft werden. Ziel des Zeitplans ist, dass jede Lektion dreimal erarbeitet wird. Jede bewältigte Lektion im Zeitplan soll mit einem Datum versehen werden. Die zweite und dritte Wiederholung soll jeweils nach zwei bis vier Monaten erfolgen. Wenn man bedenkt, wie wenig in einer Vorlesung hängen bleibt, so erscheint das mehrfache Lesen der einzelnen Kapitel doch mehr als sinnvoll.

Seit der BGB AT - Vorlesung ist bis zum Examen schon einiges an Zeit vergangen, eine Menge des Gelernten ist inzwischen wieder vergessen. Der Einstieg in den AT Band fällt zur Wiederholung angenehm auf, da ein direkter Einstieg in das materielle Recht beginnt. Erklärungen, was der allgemeine Teil eines Gesetzes ist oder warum das Zusammenleben von Menschen der Gesetze bedarf, bleiben dem Examenskandidaten erspart. Auch wird dem Leser nicht die eigentliche Klausurtechnik nähergebracht oder die Auslegung des Gesetzes erklärt.

Der Band über den allgemeine Teil des BGB ist in neun Abschnitte aufgegliedert und deckt den gesamten Stoff des allgemeinen Teils ab. Dabei werden kaum Grundlagen vorausgesetzt. Das Rechtsgeschäft, der erste Abschnitt, wird auf 41 Seiten ausführlich besprochen. Nach dem Zeitplan des Autors hat der Examenskandidat für das erste Lesen dieses Abschnittes 10 Stunden Zeit. Innerhalb dieser Zeit sind Vertrag, Willenserklärungen und die unterschiedlichen Rechtsgeschäfte gut zu wiederholen und zu behandeln. Der flüssige Stil ermöglicht ein angenehmes Durcharbeiten des Stoffes. Im Rahmen dieses ersten Kapitels wird das Abstraktionsprinzip anschaulich anhand von vielen kleineren Fällen dargelegt. Der zweite Abschnitt behandelt den Vertragsschluss. Es werden Antrag und Annahme sowie die dazugehörigen Sonderfälle besprochen, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einbezogen werden. Weiter geht es im drittem Teil mit den Wirksamkeitsvorausetzungen des Rechtsgeschäfts, bevor die Willensmängel abgehandelt werden. Hier werden die Willenserklärungen systematisch erklärt, wobei die Übersichtlichkeit ein wenig unter der Darstellung leidet. Blank stellt zunächst die Grundlagen dar und vertieft diese dann erst an späteren Stellen, was hier ein wenig verwirrend erscheint. Diese Darstellung der immer engeren Einkreisung des Stoffes hilft auf der anderen Seite, die hinter dem Stoff stehende Systematik zu verstehen. Es folgt eine Darstellung über bedingte, befristete und zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Kapitel sechs behandelt die Stellvertretung und ist gut gelungen. Das subjektive Recht, die Rechtssubjekte und Rechtsobjekte werden in den Kapitel sieben bis neun besprochen.

Die Darstellung ist – auch im Vergleich mit anderen Lehrbüchern – gelungen und vermittelt den Stoff anschaulich. Dies wird insbesondere durch gut gewählte Fälle unterstützt. Die Fußnoten weisen fast ausschließlich auf den allgemeinen Teil des BGB von Brox, was eine gewisse Verlagstreue begründen könnte. Vom Autor wird nicht durchgehend die herrschende Meinung vertreten. Dies verwirrt jedoch nicht, und die herrschende Meinung wird jeweils gut erkennbar als solche dargelegt.

Zum Nachschlagen ist ein Stichwortverzeichnis, nicht jedoch ein Paragraphenregister vorhanden.

Der BGB AT - Band aus der Repetitorium Iuris Reihe vermag vollkommen zu überzeugen. Für die Examensvorbereitung im Straf- und Zivilrecht sind die Bände aufgrund einer anschaulichen Darstellung, guter Strukturierung und des Zeitplans sicherlich gut geeignet. Für den Einstieg ist diese Reihe jedoch sicher nicht gedacht und auch wohl nicht sinnvoll. Eine gute Wiederholung für die Scheinklausuren ist jedoch gut möglich. So kann der allgemeine Teil des BGB für den kleinen Schein innerhalb von zehn Tagen gut wiederholt werden. Bände für das Öffentliche Recht sind in der Repetritorium Iuris Reihe leider noch nicht erschienen. Abschließend bleibt zu sagen, dass die Bände des Repitorium Iuris dem Rezensenten so gefallen haben, dass sie sicherlich einen großen Teil seiner Examensvorbereitungen ausmachen werden.

September 2001

Aus der Reihe Repetitorium Iuris sind bisher rezensiert:
Erb- und Familienrecht

"Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen" von Andreas Decker / Christian Konrad
Bochum
Esslingen, Rechtsanwälte Sauer & Kollegen
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt