Jurawelt

"Bürgerliches Gesetzbuch" von Othmar Jauernig (Hrsg.)
RA Dr. Stephan Schenk
18.03.2010

„Der Handkommentar“

Eine Rezension zu:

Othmar Jauernig (Hrsg.)

Bürgerliches Gesetzbuch

Mit allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Kommentar

13. Auflage

C.H. Beck, München 2009, 2.176 Seiten, 59,- EUR
ISBN 978-3-406-58505-0

http://www.beck.de


Der von Othmar Jauernig herausgegebene Kommentar zum BGB ist neben dem Palandt einer der Handkommentare in Deutschland. Der Kommentar bietet eine umfassende überzeugende und kompakte Kommentierung des BGB sowie der wichtigsten Vorschriften  des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sowohl die Literatur als auch die Rechtsprechung werden umfassend berücksichtigt. Als Arbeitserleichterung werden die einzelnen Abschritte durch Randziffern unterteilt. Wichtige Begriffe werden durch Fettdruck herausgestellt.

Vor der eigentlichen Kommentierung findet der Leser ein Inhalts- und ein umfassendes  Abkürzungsverzeichnis. Die Kommentierung selbst beschränkt sich auf die wesentlichen Aspekte, welche gerade für den Praktiker von besonderer Bedeutung sind. Weniger wichtigere Vorschriften werden nur kurz und knapp kommentiert, teilweise wird auf eine Kommentierung der Vorschriften gänzlich verzichtet und beschränkt sich auf den Abdruck des Gesetzestextes.  Die Kommentierungen enthalten die wichtigsten Rechtsprechungs- und Literaturnachweise.

Vor wichtigen Abschnitten wird der eigentlichen Kommentierung eine Einleitung vorangestellt. So wird etwa bei „Vor § 823“ das Recht der unerlaubten Handlung dargestellt, so etwa das Verhältnis zu anderen Vorschriften, die einzelnen Rechtsfolgen, die aus einer Verletzung resultieren, oder die Abgrenzung zur Gefährdungshaftung.

Die Kommentierung selbst erfolgt klar, strukturiert und für den Leser gut nachvollziehbar. So werden in § 823 Abs. 1 BGB etwa zunächst die einzelnen Rechtsgüter, dann die Zurechenbarkeit der Rechtsgutverletzung dargestellt. Nach dem Tatbestand des Abs. 1 wird sogleich der Tatbestand des Abs. 2 BGB kommentiert.  Hieran schließen die Punkte Rechtswidrigkeit, das Verschulden und die Rechtsfolgen an.  Der für die Praxis sehr relevante Punkt der Beweislast wird in einem extra Abschnitt hieran anschließend kommentiert.

Ein sehr großen Abschnitt nehmen die „Sondergruppen“ ein. Hier wird etwa das immer bedeutender werdende Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb näher kommentiert. In Anhang an § 823 BGB wird wegen der engen Verknüpfung das Produkthaftungsgesetz abgedruckt und kurz und knapp erläutert. Der Leser hat so auf einem Blick alle für ihn wichtigen Vorschriften sofort zur Hand.  

In einem zweiten Teil werden die wichtigsten Vorschriften des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes näher kommentiert. Die Kommentierung ist dem des BGB gleich. Im Anschluss an die Kommentierung findet sich ein umfassendes Stichwortverzeichnis, was die gezielte Suche nach Stichworten noch weiter erleichtet.  

Gesamteindruck:
Ein guter Praxishandkommentar, welcher eine schnelle Arbeitshilfe für Rechtsanwälte, Richter usw. darstellt. Er ist übersichtlich strukturiert, was eine schnelle Einarbeitung und eine gezielte Suche ermöglicht. Nicht ganz so umfassend wie der Palandt ist er dafür übersichtlicher und weitaus günstiger.
"Zivilprozessrecht für Referendare" von Rainer Oberheim
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