Jurawelt

Artikel 9680
RA Philipp Regge
18.10.2004

Neues Gebührenrecht

Eine Rezension zu:

Alexander Beutling

Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen


1. Auflage

C.H. Beck, München 2004, 184 Seiten, 26,- €
ISBN 3-406-51991-1

http://www.beck.de


Einführung:
Der Autor, Dr. Alexander Beutling, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Köln.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) macht auch für den erfahrenen Rechtsanwalt eine Einarbeitung in das neue Gesetz notwendig. Neben bereits vorliegenden Veröffentlichungen zum RVG allgemein bieten speziell auf bestimmte Rechtsbereiche abgestimmte Bearbeitungen einen konzentrierten Blick auf die dort abrechenbare Vergütung. Dem im Schwerpunkt im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalt muss es schnell möglich werden, seine Mandate ausschöpfend abzurechnen. Aber auch der Kollege, der das Verwaltungsrecht nur mitbearbeitet, muss ein verwaltungsrechtliches Mandat ebenso auskömmlich abrechnen können, auch wenn er selbst nicht auf große Erfahrungen in der Abrechnungspraxis gerade dieser Mandate zurückgreifen kann. Daneben kann auch institutionalisierten Anwender, die mit Kostenerstattung befasst sind, ein spezialisiertes Werk die Einarbeitung in die neue Gesetzeslage erleichtern.

Inhalt:
Das Werk beginnt mit einer Einführung in die wesentlichen Änderungen von der BRAGO zum RVG und einem Kurzabriss zu dessen Aufbau. Hieran schließt eine Übersicht über die einzelnen Regelungsabschnitte des RVG an. Sodann führt der Autor den Leser über die allgemeinen Gebühren, die außergerichtliche und die gerichtliche Tätigkeit bis zur Kostenerstattung und schließlich der Zwangsvollstreckung. Hier finden nun, neben notwendigen allgemeinen Ausführungen, die Besonderheiten des verwaltungsrechtlichen Mandats in den einzelnen Konstellationen der Tätigkeit Berücksichtigung.

Die Darstellung wird jeweils mit ausgewählten Beispielen erläutert und die einzelnen Abschnitte durch Musterabrechnungen abgeschlossen. Die Bearbeitung konzentriert sich hierbei auf die Besonderheiten der für die allgemeine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit anfallenden Gebühren. Ausführungen zu Gebühren im Disziplinarverfahren, Ordnungswidrigkeiten und andere Bereiche, die gesonderte Regelungen erfahren haben, wurden nicht aufgenommen. Das Kapitel über die Kostenerstattung stellt den Gang von der Kostengrundentscheidung über die Streitwertfestsetzung und die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bis zur Kostenfestsetzung und etwaigen Rechtsbehelfen gegen die vorgenannten Entscheidungen dar.

Die Bearbeitung schließt mit Ausführungen zu den Auslagen und einem ausgedehnten Anhang. Der Anhang umfasst dabei eine Checkliste für die Schlussabrechnung, Auszüge aus dem RVG Vergütungsverzeichnis, den Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit und eine Gebührentabelle.

Gesamteindruck:
In Zeiten eines größeren Konkurrenzdrucks durch steigende Anwaltszulassungen kommt es gerade darauf an, die erteilten Mandate umfassend auszuschöpfen. Im Übergang zwischen zwei Rechtslagen der Gebührenabrechnung ist eine fachspezifische Eintrittserleichterung in die Abrechnung dieser Mandate sehr hilfreich, für junge wie auch erfahrene Anwälte. Gerade der erste Teil des Anhanges bietet hier eine gute Hilfestellung mit seiner Checkliste zur Schlussabrechnung eines Mandats.

Insgesamt ist mit diesem Werk dem Praktiker ein hilfreiches Instrument bei der Einarbeitung in die neue Rechtslage an die Hand gegeben. Die Ausblendung einiger Teilbereiche, wie etwa der Vergütung im Disziplinarverfahren, ist verständlich. Da für diese Bereiche gesonderte Regelungen getroffen worden sind, hätten ernstzunehmende Ausführungen hierzu den in Ansatz gebrachten Rahmen gesprengt. Vor dem Hintergrund des mit diesem Buch verbundenen, umfassenden Abrechnungsertrages steht der Preis in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung.
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