RA Pascal Croset
04.09.2008
Anwalts Pflichtlektüre
Eine Rezension zu:
Ludwig Koch / Mathias Kilian
Anwaltliches Berufsrecht
1. Auflage
C.H. Beck, München 2007, 346 Seiten, 50,- €
ISBN 978-3-406-53246-7
http://www.beck.de
Jährlich entscheiden sich circa 80 % der Assessoren für den Beruf des Rechtsanwalts. Dass diese Entscheidung zwischenzeitlich in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle eher
auf mangelnden Alternativen am Arbeitsmarkt beruht als auf echter Leidenschaft für diesen Beruf, ist ein bedauerlicher Umstand. Jedoch ändert dies nichts daran, dass
diejenigen, die sich für diesen Beruf entschieden haben, sich dringend mit dessen Berufsrecht beschäftigen müssen. Denn der Beruf des Rechtsanwaltes wird nicht nur durch
eine Vielzahl von Gesetzen, sondern zusätzlich aufgrund der Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Kammer stark reguliert.
Das vorliegende Werk richtet sich dabei offensichtlich nicht an alteingesessene Anwälte, sondern an Assessoren und frisch zugelassene Rechtsanwälte, welche sich mit den
Grundzügen ihres Berufsrechtes vertraut machen möchten. Zunächst schildern die Autoren daher die Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, einschließlich der
Widerrufsgründe, einer Materie, die in letzter Zeit häufiger im Hinblick auf Vermögensverfall oder die Kompatibilität mit einer Zweittätigkeit virulent wurde. Gerade für
Berufsanfänger, die noch nicht über einen erheblichen Mandantenstamm verfügen und dies mit einer Zweittätigkeit kompensieren möchten, ein wichtiges Feld.
Gerade für Berufsstarter besonders wertvoll dürften die Ausführungen zur Kanzleigründung sein. Die Autoren stellen hier die verschiedenen möglichen Organisationsformen
– Bürogemeinschaft, Kooperation, EWIV, Franchising – dar und wägen deren Vor- und Nachteile gegeneinander ab, insbesondere im Hinblick auf die sich daraus
ergebende Haftung für (Schein-)Sozien. Dabei wird auch dargestellt, welchen Mindestvoraussetzungen die „Kanzlei“ des Anwaltes genügen muss – elementar für
alle, die zunächst mit der „Wohnzimmerkanzlei“ starten möchten oder müssen.
Ausführlich werden auch die sich aus der Kammermitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen geschildert, sowie die bei Verstößen drohenden Sanktionen, welche durch die
Rechtsanwaltskammern verhängt werden können. In Grundzügen dargestellt ist auch der hiergegen einschlägige Rechtsschutz.
Besonders hervorzuheben sind die exzellenten Ausführungen zum Anwaltsvertrag. Denn oft genug wird von den Rechtsanwälten übersehen, dass der formal richtigen Anbahnung und
Abwicklung des Mandatsverhältnisses besondere Bedeutung zukommt. Schmerzhaft ist es nämlich, wenn hier bei der Mandatsübernahme Fehler gemacht werden, die sich erst am Ende
des Mandates, wenn die Vergütung geltend gemacht werden soll, zeigen und dazu führen, dass diese eben nicht im vollen Umfang verlangt werden kann. Noch schmerzlicher ist es
freilich, wenn die nicht ausreichend detailierte Definition des Auftrages dazu führt, dass der Anwalt ungewollt Aufgaben übernommen hat und nunmehr aus deren (unbewusster)
Verletzung in Regress genommen wird. Wer hier die Empfehlungen von Koch/Kilian zum Vertragsschluss und den Vertragsinhalten sowie zur Vergütung und insbesondere zur
Vergütungsvereinbarung beachtet, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.
Gesamteindruck:
Das „anwaltliche Berufsrecht“ kann dem Assessor, der den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, empfohlen werden, ebenso dem bereits zugelassenen Junganwalt. Das
Werk stellt die der anwaltlichen Tätigkeit zugrundeliegenden Regularien übersichtlich dar. Die sehr feine Strukturierung hilft dabei, schnell zu den relevanten Passagen
vorzudringen, die ansprechend klare Sprache sorgt für eine schnelle Wissensvermittlung.
|