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Artikel 6284
Ralf Hansen

Ein Leitfaden zum Berufungsrecht

Eine Rezension zu:

Schumann, Claus-Dieter/Kramer, Wolfgang

Die Berufung in Zivilsachen

6. Auflage

München: C.H. Beck, 2002, 334 S., E 29,00,-

ISBN 3-8006-2788-4

http://www.beck.de

Mit der Reform des Zivilprozesses wurde das Berufungsrecht erheblich verändert. Gleichzeitig ging die Bearbeitung des Werkes nach 22 Jahren in neue Hände über, bei gleichgebliebener Qualität. Trotz der erheblichen Eingriffe der Zivilprozeßrechtsreform versucht der Band angesichts ergiebiger Auswertung der bislang erschienenen Literatur für den Anwalt weiter den sichersten Weg zu weisen. Angesichts insbesondere der Änderungen des Berufungsrechts mußte der Text vollständig neu überarbeitet werden. Nach wie vor hilft das Buch insbesondere Rechtsanwälten Haftungsfallen zu vermeiden. Dabei orientiert sich das Werk nach wie vor intensiv an der richterlichen Arbeitsweise, wie bereits der erste Abschnitt zeigt, in dem angesichts der Aktenvorlage, die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit erörtert wird. Ohnehin finden sich in diesem Buch zahlreiche nützliche Hinweise für die richterliche Dezernatsarbeit, die durchaus auch für den Rechtsanwalt interessant sind, da deren Kenntnis die Kommunikation vereinfachen kann. Ein Hauptaugenmerk liegt im zweiten Abschnitt auf Zulässigkeitsfragen. Besonders interessant ist etwa die Auseinandersetzung mit den berufungsfähigen Entscheidungen und selbstredend die Erörterung der Berufungsfrist. Hier ist beispielweise der Hinweis hervorzuheben, daß die Einreichung einer Rügeschrift nach § 321 a ZPO niemals als Berufung gewertet werden kann, da sich diese Vorgehensformen grds. ausschließen, sofern nicht der Berufungswert von Euro 600,- in Frage steht, über dessen Vorliegen das Berufungsgericht eigenständig entscheidet, ohne an die Streitwertfestsetzung des Erstgerichts gebunden zu sein. Der Verfasser erteilt den klugen Rat, in solchen Fällen, beide Rechtsbehelfe einzulegen, um eine - unanfechtbare - Vorausentscheidung des Berufungsgerichts über den Wert des Beschwerdegegenstandes durch Beschluß zu erreichen. Eine eingehende Auseinandersetzung findet sich zur Einreichung der Berufungsschrift per Telefax, die die einschläge Rechtsprechung souverän aufarbeitet und erfreulicherweise auch schon zu § 130 a ZPO Stellung nimmt, obwohl dies weitgehend noch „Zukunftsmusik" ist. Treffend wird ausgeführt, daß die Probleme der elektronischen Signatur nach dem reformierten Signaturgesetz noch nicht zufriedenstellend gelöst sind. Sehr lesenswert sind die Ausführungen zur - nur noch einmalig verlängerbaren - Berufungsbegründungsfrist, wobei insbesondere die neue Regelung des § 520 II 3 ZPO von Bedeutung ist, da der Gegner selten zustimmen dürfte. Der Verfasser ist entgegen der verbreiteten, früheren Praxis der meisten Berufungsgerichte der Auffassung, daß eine Verlängerung an das Vorliegen erheblicher Gründe gekoppelt ist, die konkret darzulegen sind und nennt entsprechende Beispiele. Es kann daher gefährlich sein, als Rechtsanwalt auf eine wohlwollende „Pauschalverlängerung" zu vertrauen. Entsprechend kritische Äußerungen finden sich - wie in der Vorauflage - zur anwaltlichen „Fristenakrobatik". Für die erfolgreiche Wiedereinsetzung wird ein interessant gestaltetes Musterschreiben präsentiert. Besonders nützlich sind die zahlreichen Hinweise zur Berufungsbegründung, da sie Fehler vermeiden helfen. Dies beginnt bereits mit Formulierungshilfen für erfolgreiche Berufungsanträge und führt dann zu den erheblichen Anforderungen an eine schlüssige Berufungsbegründung nach § 520 III 2 ZPO. Es ist entweder erforderlich eine Rechtsverletzung wie bei § 546 ZPO darzulegen oder aber schlüssig zu machen, daß die nach § 259 ZPO zugrundgelegten Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, was auch kumulativ geschehen kann. Diese Begründungserfordernisse werden im einzelnen sehr anschaulich dargelegt und so erläutert, daß sie gerade auch dem Berufsanfänger und dem Referendar eine wirkliche Hilfestellung geben. Dies zeigt sich etwa am Beispiel des Angriffes auf eine erstinstanzliche Beweiswürdigung, die so konkret wie möglich erfolgen muß. Fehlerquellen werden deutlich offengelegt, auch hinsichtlich des strengen Bezugnahmeverbots. Interessant sind die Darlegungen zur Berufungsrücknahme und zur Anschlußberufung.

Sehr klar dargelegt wird die gesetzliche Stufenfolge der Regelungen der §§ 522, 523 I, 527 I ZPO. Hier werden die Hürden verdeutlicht, die eine erfolgreiche Berufung ab Zulässigkeit nehmen muß, um überhaupt durchzudringen. Besonders intensiv wird hier die Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussicht erörtert, da sie in der Praxis breiten Raum einnimmt. Kommt es nicht dazu, ist über die Übertragung auf den Einzelrichter zu entscheiden. Eine der meistkritisiertesten Wertentscheidungen der Reform des Berufungsrechts, was bei besonderen Schwierigkeiten in der Tat ausscheiden sollte. Hinsichtlich Prüfungsumfang und Entscheidungsspielraum wird sich oft die Frage nach der Zulässigkeit neuen Angriffs- und Verteidigungsvorbringens stellen, die in ihren Grundstrukturen klar erläutert dargelegt werden. Interessant sind die Darlegungen zur intensiven Vorbereitung der Berufungsverhandlung und zum Vergleich sowie selbstredend zur Revisionszulassung. Insbesondere für Richter und Referendare von hohem Interesse sind die Ausführungen zur Abfassung des Berufungsurteils. Ein solch zusammenfassendes Kapitel zur Abfassung des Berufungsschriftsatzes aus anwaltlicher Sicht wäre eine erfreuliche Abrundung in der nächsten Auflage.

Das Werk bietet nach wie vor eine präzise Erörterung aller maßgeblichen Fragen des Berufungsrechts und ist aus der Literatur nicht wegzudenken.
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