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Eine Rechtsanwältin darf Frauen keine kostenlose Beratung zu Fragen des Familien- und Eherechts anbieten. Dies hat das Berliner Kammergericht entschieden (Urteil vom 2. Juli
2002, Az. 5 U 96/02).
Im Januar diesen Jahres erschien in der Berliner Morgenpost ein Hinweis auf das kostenlose Beratungsangebot einer Anwältin. In Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten
eines Berliner Bezirksamtes lud die Anwältin Frauen in eine Gaststätte ein zu einer Erstberatung rund um das Familien- und Eherecht. Einem männlichen Berufskollegen gefiel
dies gar nicht. Er verklagte die Anwältin wegen Gebührendumpings und bekam Recht. Nach der Auffassung des Kammergerichts ist es Anwälten verboten, kostenlosen Rechtsrat
anzubieten. Ein "Preiskampf der Rechtsanwälte" muss nach Auffassung der Berliner Richter unterbunden werden.
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