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Von großer Bedeutung ist sowohl für die inländischen als auch ausländischen Investoren die rechtlich-organisatorische Form, in denen sie das
Unternehmen in der Republik Polen führen wollen. Die Rechtsakte, die fundamentale Bedeutung für die Wirtschaftsreform haben, sind insbesondere: das Gesetzbuch über die
Handelsgesellschaften, das Gesetz über das Recht der Wirtschaftstätigkeit, das Gesetz über das Landes-Gerichtsregister, das Gesetz über staatlichen Betriebe, das
Genossenschaftsrecht und andere rechtliche Akte, welche die Ordnung und Organisation des Unternehmens regeln. Für die Investoren beachtenswert ist selbstverständlich
die Wahl der rechtlich-organisatorischen Form der Handelsgesellschaften. Die Arbeit beschäftigt sich mit den fünf Typen der Handelsgesellschaften, nämlich: Offene
Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft. Die wichtigsten
Fragestellungen betreffen die Auswahl der Rechtsform unter den Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgeselllschaften, ihrer Gründung, Errichtung, Geschäftsführung,
Rechtsstellung der Beteiligten, Funktionsweise, die Möglichkeit der Gründung von Einmann-Gesellschaften, Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionskommission,
Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung), Vermögen, Einlagen und Anteile in den einzelnen Typen, ihre Beteiligung im Rechtsverkehr (Vertretung und Haftung) sowie
Ausscheiden eines Gesellschafters und Beendigung der Tätigkeit (Auflösung und Liquidation) der Gesellschaften.
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