Jurawelt

Band 57: Das Demokratieprinzip als Auslegungsgrundsatz und Norm im Integrationskontext
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt











Der Inhalt:
Weil die Bundesrepublik Deutschland in immer höherem Ausmaß Hoheitsrechte auf Institutionen der Europäischen Union überträgt, ist die Bestimmung des unabänderlich gewährleisteten Verfassungskerns ein dringendes Bedürfnis der gegenwärtigen Verfassungsauslegung. Den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit bildet deshalb die Einordnung des Art. 79 III GG in das Verfassungsgefüge, insbesondere die Bestimmung seines Verhältnisses zu den demokratierelevanten »Grundsätzen« des Art. 20 GG, welche von der Bindungsklausel als solche in Bezug genommen werden. Um auf die damit verbundene Frage nach den Grenzen der Verfassungsänderung eine tragfähige Antwort zu finden, werden die älteren und neueren Auffassungen zu dieser Thematik kritisch durchgesehen und im europäischen Integrationskontext aufbereitet. Im Zusammenhang werden Probleme der Staatensouveränität und des allgemeinen Europarechts behandelt. Nach der Herausarbeitung des verfassungsrechtlichen Prüfmaßstabes untersucht die Arbeit als erstes Demonstrationsobjekt für die aufgefundenen Ergebnisse das deutsche Zustimmungsgesetz zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) in Den Haag, wobei dessen Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes im Mittelpunkt steht. Besonderen Anlaß gibt dazu die in der rechtswissenschaftlichen Literatur und in den Medien vielfach kritisierte Ausgestaltung von Europol als sachlich unabhängiges und nur seinen eigenen Statuten verpflichtetes Organ der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung. Damit wird nunmehr auch im europarechtlichen Zusammenhang die Frage nach der effektiven demokratischen Kontrolle von Sicherheitsbehörden aufgeworfen, deren Kompetenzen durch den Gesetzgeber – unter Hinweis auf das wachsende Machtpotential organisierter Tätergruppen – gegenwärtig immer weiter ausgebaut werden.

Der Autor:
Lars Lütgens: geboren am 10.05.1971 in Goslar; 1990 Abitur in Goslar; Wintersemester 1992/93 bis Sommersemester 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen; Erstes Staatsexamen Mai 1997; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Ludwig Schreiber und Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Starck in Göttingen; November 1999 Rechtsreferendar in Berlin; Zweites Staatsexamen November 2001; seit April 2002 Richter auf Probe im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes.

Die Datei:
Dateigröße: ca. 7,3 MB

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Bezugsmöglichkeiten:

BAG: Arbeitszeitschutz - Straßenbahnfahrer
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Wahlstation in Singapore
Nachrichten zum Internetrecht





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