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Bericht über einen zivilrechtlichen Juryprozess in New York
RRef Cheick Baerthel, New York, July 10th 2003


Bericht über einen zivilrechtlichen Juryprozess in New York


1. Einführung

Anfang Juni 2003 konnte ich im Rahmen meiner Wahlstation bei einer New Yorker Anwaltskanzlei einen zivilrechtlichen Juryprozess (jury trial) vor einem New York State Supreme Court verfolgen.

Ein State Supreme Court entspricht in New York1 dem deutschen Landgericht und ist die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 25.000,00 $2.

In den USA hat auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, zumindest wenn die Klage auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, jede Partei das Recht auf einen Prozess vor einer Jury.

In dem Rechtsstreit ging es um Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen.

Der Kläger kam 1992 aus Ecuador nach New York. Nachdem er sich seither mit den verschiedensten Jobs, u. a. als Tellerwäscher oder Bauhilfsarbeiter durchgeschlagen hatte, fand er Mitte 1998 eine gut bezahlte Stelle als Asbestentsorger (asbestos) auf der Baustelle der Beklagten. Dort stürzte er bei einem Unfall ca. 3-4 Meter in die Tiefe. Obwohl sich der Unfall im Dezember 1998 ereignete, klagt der jetzt 30jährige Immigrant noch heute über Depressionen, Gedächtnislücken, Konzentrationsschwäche und eine eingeschränkte Beweglichkeit seines rechten Armes aufgrund von Kopf- und Schulterverletzungen, die er durch den Sturz erlitten habe.

Bei der Beklagten handelte es sich um eine große Bauträger- und Immobiliengesellschaft. Sie war zum Beispiel der Generalmieter des World Trade Centers. Insofern war die Ausgangslage des Prozesses eine typische David-gegen-Goliath-Situation.

Dass die Beklagte für den Unfall selbst voll verantwortlich ist, wurde bereits in einem früheren Verfahren festgestellt. In diesem Prozess sollte die Jury daher nur noch entscheiden, ob die vom Kläger geltend gemachten Beschwerden tatsächlich vorliegen und durch den Unfall verursacht worden sind, und in welcher Höhe der Kläger zu entschädigen ist. Im US-amerikanischen Rechtssystem entscheidet die Jury nur über Tatsachen, nicht über Rechtsfragen. Allerdings werden die Höhe des Schadens und die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes in Schadenersatzprozessen auch als Tatsachenfrage betrachtet.

Der Kläger behauptete, er sei durch die durch den Unfall verursachten Verletzungen zu hundert Prozent arbeitsunfähig geworden. Er machte für den bisherigen Verdienstausfall zwischen Dezember 1998 und Mai 2003 ca. 200.000,00 $ und für seine zukünftigen Lohneinbußen ca. zwei Millionen $ geltend3. Die Höhe des Schmerzensgeldes blieb unbeziffert.

2. Die Auswahl der Jury

Der Prozess begann mit der Auswahl der Jurymitglieder. Das Gericht hatte vierzig Bürger aufgefordert, am ersten Prozesstag im Gericht zu erscheinen. Diese vierzig Kandidaten wurden anhand von Wähler- und Führerscheinlisten per Zufallsprinzip aus der Einwohnerschaft des Gerichtsbezirks Manhattans4 ausgewählt.

Mich hat erstaunt, dass unter den 40 Kanditaten nur zwei African-Americans und zwei Asian-Americans vertreten waren, da deren verhältnismäßiger Anteil an der Gesamtbevölkerung Manhattans wesentlich höher ist5. Auch waren die Kandidaten überwiegend junge Leute; zum Großteil nicht älter als 30. Dies könnte damit zusammenhängen, dass sich die Angehörigen von Minderheiten und ältere Einwohner seltener in die Wählerlisten eintragen, als die weiße Mittelschicht.

Die vierzig Kandidaten wurden zunächst vom Richter nach absoluten Verhinderungsgründen befragt. Hierbei ging es unter anderem darum, ob ein Kandidat enge Beziehungen zu der Kläger- oder Beklagtenseite unterhält. Obwohl kein Kandidat diese Frage bejahte, konnten am Ende dieser Befragung dennoch vier Kandidaten den Gerichtssaal verlassen. Unter anderem hatte eine Kandidatin eine nahe Angehörige zu pflegen; eine andere hatte keine ausreichenden Englischkenntnisse um dem Prozessgeschehen folgen zu können.

Die restlichen 36 potentiellen Jurymitglieder durften nun jeweils eine Stunde vom Kläger- bzw. Beklagtenanwalt befragt werden. Der Klägervertreter war insbesondere daran interessiert, ob ein Kandidat seinem Mandanten gegenüber negativ eingestellt sei, weil dieser aus Ecuador stammt und auch bis heute nicht Englisch sprechen kann, obwohl er bereits 1992 in die Vereinigten Staaten eingewandert ist. Keiner der Kandidaten bekundete hieraus resultierende Ressentiments.

Der Anwalt der Beklagten wollte vor allem erfahren, ob ein potentielles Jurymitglied eventuell geneigt ist dem Kläger schon deshalb eine hohe Summe zuzusprechen, weil er ein unterprivilegierter Einwanderer ist und die Beklagte eine Multimillionen-Dollar-schwere Immobilienfirma. Ein Kandidat räumte solche Tendenzen ein. Auf den Vorhalt des Beklagtenvertreters, dass es unfair sei seine Mandantin allein wegen ihres wirtschaftlichen Erfolges zu ‘schröpfen’ ;, erwiderte der Kandidat, dass das Leben auch unfair sei.

Nach diesen Befragungen zogen sich die Anwälte und der Richter in das Richterzimmer zurück.

Während Richter und Anwälte noch im Richterzimmer waren wurden nach und nach 26 der verbliebenen 36 Kandidaten von der Gerichtsbeamtin (court officer) nach Hause geschickt. Unter ihnen war auch der Kandidat, der das Leben unfair fand und die Beklagte schon wegen ihrer Finanzkraft um ein paar Millionen erleichtert hätte. Später erfuhr ich, dass bei der Besprechung im Richterzimmer jeder Anwalt das Recht hatte, drei Jurykandidaten abzulehnen.

Die verbliebenen zehn6 Bürger Manhattans bildeten die Jury für diesen Prozess. Es waren sieben Männer und drei Frauen; acht Weiße, eine afroamerikanische Frau und eine Frau mit asiatischen Vorfahren. Das Durchschnittsalter war nicht höher als Ende zwanzig.

Zum Abschluss des Auswahlverfahrens gab die court officer noch folgende Erläuterungen: Zum Jurydienst (jury duty) ist jeder Einwohner New York’s verpflichtet. Allerdings kann sich ein Jurymitglied innerhalb der nächsten vier Jahre nachdem es Jurydienst geleistet hat, auf seinen Wunsch von einer erneuten Verpflichtung freistellen lassen. Jährlich leisten ca. 600.000 Bürger des Staates New York Jurydienst7. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber des Jurymitgliedes verpflichtet dieses während des Dienstes weiterzubezahlen. Das Jurymitglied erhält keine darüber hinausgehende Vergütung.

3. Beweisaufnahme

Die Beweisaufnahme fand ausschließlich durch die Vernehmung von Zeugen statt, die vom Kläger- und vom Beklagtenvertreter benannt wurden. Der Klägervertreter berief den Kläger selbst in den Zeugenstand8, zwei seiner behandelten Ärzte und einen Experten für die Berechnung von Verdienstausfällen. Die Zeugen der Beklagtenseite waren zwei Ärzte, die den Kläger untersucht und seine Verletzungen begutachtet hatten, sowie ein Experte für die Wiedereingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt.

Die Zeugen wurden jeweils vom Anwalt der Kläger- und der Beklagtenseite befragt. Die Jurymitglieder konnten keine Fragen an die Zeugen stellen. Der Richter wandte sich nur an die Zeugen, um Fragen der Anwälte klarzustellen bzw. zu konkretisieren.

Die Zeugen hatten zwar im Vorfeld des Prozesses Gutachten erstellt. Als Grundlage für die Entscheidung der Jury diente jedoch ausschließlich ihre Aussage vor Gericht. Die Jurymitglieder haben keinerlei ärztliche Gutachten oder andere Dokumente gelesen. Dieser Mündlichkeitsgrundsatz des US-amerikanischen Zivilprozesses führte dazu, dass die Verhandlung verglichen mit einer deutschen sehr lebendig war: um ihre Aussagen zu veranschaulichen, benutzten die Ärzte medizinische Modelle und führten der Jury Röntgenbilder mittels eines transportablen Leuchtkastens vor9.

Die Aussagen der behandelten Ärzte des Klägers bestätigten die Behauptung des Klägers wenigstens soweit, dass er derart schwerwiegende und auch bleibende Schäden durch den Unfall erlitten hat, dass seine Fähigkeit einer geregelten Arbeit nachzugehen zumindest stark eingeschränkt ist.

Der von der Klägerseite benannte Wirtschaftsexperte berechnete für die Jury den Verdienstausfall, den der Kläger durch den Unfall erlitten habe:

Obwohl die hierbei kalkulierten 2,2 Mio $ zunächst sehr hoch erscheinen und das Vorurteil zu bestätigen scheinen, dass der ‘kleine Mann’ in US-amerikanischen Schadenersatzprozessen gegen große und finanzstarke Unternehmen unverhältnissmäßig hohe Summen herausschlagen kann, waren die Berechnungen des Kläger-Experten vernünftig und eher konservativ: als Basis für die Berechnung diente der Lohn des Klägers als vom Staat New York geprüfter und zertifizierter asbestos zum Zeitpunkt des Unfalls in Höhe von 800 $ pro Woche. Der Wirtschaftswissenschaftler berücksichtige bei seiner Kalkulation zwar zugunsten des Klägers eine jährliche Lohnsteigerungsrate von vier Prozent und auch den statistischen Umstand, dass die Einkommen von jungen Berufstätigen zwischen ihrem 25. und 35. Lebensjahr überdurchschnittlich stark ansteigen. Andererseits ging er aber auch davon aus, dass der jetzt 30jährige Kläger nur noch ein Arbeitsleben von 27 Jahren vor sich gehabt hätte, da entsprechende Statistiken belegen, dass der Kläger aufgrund seines geringen Bildungsniveaus und seiner fehlenden Englischkenntnisse innerhalb seines zukünftigen Berufslebens wahrscheinlich sieben Jahre arbeitslos gewesen wäre.

Die Ärzte auf der Beklagtenseite sagten aus, dass sie bei der Untersuchung des Klägers festgestellt hätten, dass der Kläger seinen rechten Arm besser bewegen kann, als er vorgibt. Außerdem hätten Untersuchungen des Kopfes des Klägers gezeigt, dass seine Kopfverletzungen geheilt seien. Insbesondere eine Depression sei daher nicht bewiesen.

Der von der Beklagtenseite außerdem benannte Experte für die Wiedereingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt, vertrat die Auffassung, dass der Kläger bestimmte einfache Tätigkeiten, beispielsweise im Bereich der Qualitätskontrolle oder Parkplatzverwaltung, ausüben könne.

Die gesamte Beweisaufnahme wurde Wort für Wort von einem Gerichtsschreiber (court reporter) per Stenographiemaschine aufgezeichnet.

Während der Beweisaufnahme kam es häufig zu sehr lautstarken Disputen zwischen dem Richter und dem Beklagtenvertreter. Hierbei ging es vor allem um die Zulässigkeit der Fragen des Anwalts an die Zeugen. Der Richter erlaubte nur Fragen, die sich auf die konkret strittigen Umstände des Falles bezogen. Unzulässig waren dagegen Fragen, bei denen die Zeugen bestimmte Umstände annehmen sollten und die die Zeugen daher zum spekulieren aufforderten. Außerdem lehnte der Richter auch Fragen der Anwälte ab, die sich auf seiner Meinung nach schon ausreichend geklärte Umstände bezogen.

Wenn die Frage eines Anwalts vom Richter abgelehnt wurde, achtete der Anwalt genau darauf, dass diese Ablehnung vom court reporter aufgezeichnet wurde. Denn der court report dient als Grundlage für eine Revision des Falles (appeal) vor einem mit Berufsrichtern besetztem Gericht. Dagegen hatten die Parteien nicht die Aussicht auf einen erneuten Tatsachenvortrag in einem zweitinstanzlichen Juryprozess.

4. Abschlussplädoyer der Anwälte

Nach dem Ende der Zeugenvernehmungen hielt jeder Anwalt sein Abschlussplädoyer. Der Anwalt der Beklagten musste beginnen.

Auch wenn der Prozessvertreter die vermeintlich fehlenden Beweise der Klägerseite und die durch die Untersuchungen ‘seiner’ Mediziner aufgedeckten Widersprüche nochmals hervorhob, war das Plädoyer doch in weiten Strecken allgemein und emotional gehalten. So berichtete der Anwalt von seinem Großvater, der als Einwanderer der ersten Generation mit leeren Taschen auf einem Schiff aus Italien nach New York gekommen sei und sein Leben lang hart gearbeitet habe. Um im Gegensatz dazu die Faulheit des Klägers zu verdeutlichen, legte sich der Anwalt der Beklagten auf den Boden des Gerichtssaals: in dieser Pose wolle der Kläger auf Kosten seiner Mandantin den Rest seines Lebens vor dem Fernsehgerät verbringen und sich obendrein spanischsprachige Programme anschauen.

Das Plädoyer des Klägervertreters war nicht weniger emotional. Er betonte, dass der Kläger genau zu der Gruppe von Einwanderern in New York gehöre, die die schmutzigsten und anstrengendsten Arbeiten im Hintergrund erledigt; aber vom öffentlichen Bewusstsein kaum wahrgenommen wird. Deshalb verdiene der Kläger wenigstens in diesem Prozess Aufmerksamkeit und die Anerkennung des ihm zustehenden Rechts.

Die Glaubwürdigkeit der von der Beklagtenseite aufgerufenen Ärzte, versuchte der Klägeranwalt zu untergraben, indem er betonte, dass diese Experten von der Beklagten finanziert worden seien. Sie hätten schon deshalb für die Beklagte günstige Gutachten abgeliefert, um auch in Zukunft von ihr angeheuert zu werden. Dagegen seien die von der Klägerseite als Zeugen benannten Mediziner schlicht die Ärzte, die den Kläger behandelt hätten und auch derzeit noch behandeln. Ihre Aussage sei daher völlig neutral und glaubwürdig.

5. Instruktion der Jury

Nachdem beide Anwälte plädiert hatten, wurde die Jury durch den Richter über die rechtlichen Vorgaben instruiert. Der Richter betonte, dass als Gundlage für die Entscheidung der Jury nur die Zeugenaussagen dienen dürfen; insofern also die Plädoyers der Anwälte und sogar auch seine eigenen Worte irrelevant seien.

Ferner erläuterte er, dass die Beweislast (burden of proof) beim Kläger liege. Um das Vorliegen eines für den Kläger im Sinne der Klage günstigen Umstandes anzunehmen, sei allerdings eine Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent ausreichend. So müsse die Jury beispielsweise davon überzeugt sein, dass das Vorliegen einer anhaltenden Depression des Klägers wahrscheinlicher ist als deren Nichtvorliegen, um diese Erkrankung bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

In dem Prozess war auch die Frau des Unfallopfers als eigenständige Klägerin aufgetreten. Deshalb wies der Richter die Jury auch nochmals daraufhin, das nach dem Recht im Staat New York auch der Ehepartner einer geschädigten Person Anspruch auf einen eigenständigen Schadenersatz hat. Dieser dient gewissermaßen als Ausgleich dafür, dass er infolge der Verletzungen mit einer körperlich beeinträchtigten Person verheiratet ist.

Anschließend bekam die Jury einen Katalog mit konkreten Fragen vorgelegt, den sie zu beantworten hatte. Die Jury sollte die Höhe des Verdienstausfalles und des Schmerzensgeldes jeweils getrennt für den Zeitraum vom Unfalltag bis zum Tag ihrer Entscheidung und für den zukünftigen Zeitraum ab Prozessende bestimmen. Dabei sollte sie neben der Höhe der jeweiligen Geldsumme auch angeben, von wievielen Jahren eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bzw. beschädigter Gesundheit sie bei der Berechnung dieses Betrages ausgegangen ist.

6. Die Entscheidung der Jury

Nach einer vierstündigen Beratung traf die Jury am fünften Prozesstag in Folge ihre Entscheidung (verdict):

Für den bisherigen Verdienstausfall erhielt der Kläger 100.000 $. Die Jury berücksichtigte dabei die viereinhalb Jahre zwischen dem Unfall und dem Ende des Prozesses komplett.

Für zukünftige Einkommenseinbußen sprach die Jury dem Kläger 1.000.000 $ zu. Sie ging hierbei von einem Zeitraum von 45 Jahren aus.

Das Schmerzensgeld belief sich auf insgesamt 300.000 $.

Die Ehefrau des Klägers erhielt für die kommenden 45 Jahre Schadenersatz in Höhe von 45.000 $ und 4.500 $ für die vergangenen 4,5 Jahre.

Zunächst erstaunt an dem Urteil, dass die Jury die Berechnungen des Verdienstausfalles durch den Zeugen der Klägerseite, der immerhin ein ehemaliger Universitätsprofessor war, vollkommen ignoriert hat. Indem die Jury von 45 Jahren als Basis für die Kalkulation der zukünftigen Einkommenseinbußen ausging, muss sie unterstellt haben, dass der heute 30jährige Kläger als Einwanderer ohne Englischkenntnisse und Berufsausbildung gezwungen gewesen wäre, bis an sein Lebensende zu arbeiten.

Die Höhe des Ausgleichs für den Verdienstausfall entspricht mit etwa 22.000 $ pro Jahr10 der Hälfte des auf zwölf Monate hochgerechneten Wochenlohns des Klägers von 800 $ zum Unfallzeitpunkt.

Für diese Entscheidung der Jury könnte es zwei Gründe geben. Entweder war die Jury der Ansicht, dass der Kläger zumindest noch einfache Tätigkeiten stundenweise ausüben kann oder die Jury hielt es nicht für gerechtfertigt, die 800 $, die der Kläger wöchentlich als asbestos verdiente, als Basis zu benutzen, da der Kläger diesen Job erst wenige Monate vor dem Unfall gefunden hatte und sich in den Jahren davor auch mit wesentlich schlechter bezahlten Tätigkeiten durchgeschlagen hatte. Wenn man berücksichtigt, dass sich für jede von der Jury getroffene Entscheidung acht der zehn Mitglieder einigen mussten, ist es wohl am wahrscheinlichsten, dass beide Überlegungen eine Rolle gespielt haben.

Sehr lehrreich war auch der Spruch der Jury bezüglich des Schadenersatzes für die Ehefrau des Klägers. Der Zuspruch von 1.000 $ jährlich zeigt, dass die Jury sich zwar äußerlich an ihre Kompetenz gehalten hat und die Existenz eines solchen materiellen Rechts im Staat New York anerkennt. Mit der festgelegten Höhe hat die Jury jedoch auch deutlich gemacht, was sie von einem eigenständigen Schadenersatzanspruch des Ehepartners eines Unfallopfers hält.

Abschließend bedankte sich der Richter bei der Jury und betonte, dass der Prozess die Vorzüge des Jury-Systems einmal mehr bestätigt habe. Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit und Schlüssigkeit von Zeugenaussagen käme es ganz wesentlich auf die individuelle Lebenserfahrung jedes einzelnen an. Deshalb sei es auch in diesem Fall besser gewesen, dass nicht er allein über die Tatsachenfragen entschieden habe11, sondern dass diese Aufgabe auf zehn Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensläufen verteilt gewesen sei.

7. Schluss

Abschließend noch zwei Anmerkungen zu den Anwaltskosten und der Glaubwürdigkeit des Klägers.

In den USA gibt es zwar keine Prozesskostenhilfe, dafür gibt es aber Anwälte, die auf Erfolgsbasis (contingency fees) arbeiten. Das heißt, diese Anwälte finanzieren sowohl ihre eigenen Gebühren als auch die Kosten für sachverständige Zeugen vor. Sollte eine Klage keinen Erfolg haben, bleiben die Anwälte auf diesen Kosten sitzen. Als Ausgleich dafür verlangen sie im Falle eines erfolgreichen Prozesses zwischen 30 und 50 Prozent der zugesprochenen Summe.

Wahrscheinlich musste daher auch der Kläger einen Betrag in dieser Größenordnung an seinen Prozessvertreter bezahlen, da er sicherlich weder die Mittel hatte seinen – meines Erachtens sehr guten – Anwalt, noch die Zeugen im Voraus zu finanzieren12.

Der Kläger stützte seine Klage im Wesentlichen auf psychische Verletzungen wie Depressionen und Konzentrationsschwäche. Dementsprechend saß er auch während des fünftägigen Prozesses stets teilnahmslos und niedergeschlagen im Gerichtssaal; oft auch abseits von seiner Frau und der Dolmetscherin seiner Anwaltskanzlei.

Auch bei der Verkündung des verdicts zeigte er keine Anzeichen von Freude oder Erleichterung. Aber all dies könnte natürlich auch noch Teil eines Schauspiels für die Jury gewesen sein.

Nach Prozessende sah ich den Kläger im gerade abfahrenden U-Bahn-Zug auf dem gegenüberliegeden Bahnsteig. Er saß mit gesenktem Kopf auf seinem Platz. Einige Meter abseits von der Stelle, an der seine Frau und die Dolmetscherin standen und sich angeregt unterhielten.


[1] Jeder der 50 Staaten der USA hat nicht nur sein eigenes materielles Zivilrecht, sondern auch sein spezielles Prozessrecht und einen eigenständigen Gerichtsaufbau. Alle Angaben in diesem Bericht können daher nur für den Staat New York verallgemeinert werden.
[2] Internetseite des New York State Supreme Court: http://www.state.ny.us/supctmanh/
[3] Der Klägeranwalt hat keinen entsprechend genau bezifferten Antrag gestellt. Aber ein von der Klägerseite als Zeuge aufgerufener Sachverständiger hat diese Beträge als den Schaden des Klägers berechnet.
[4] Manhattan ist einer der fünf Stadtbezirke (‘boroughs’) New York City’s. Die anderen sind Brooklyn, Bronx, Queens und Staten Island. In Manhattan leben ca. 1,6 der 8 Mio. Einwohner New York City’s. In jedem ‘borough’ gibt es einen Supreme Court, da jeder Stadtbezirk in einem anderen Gerichtsbezirk (‘court county’) liegt. Die Namen der ‘boroughs’ stimmen allerdings nur teilweise mit den Bezeichnungen der ‘court counties’ überein: New York County = Manhattan, Bronx County = Bronx, Queens County = Queens, Kings Couny = Brooklyn, Richmond County = Staten Island.
[5] In ganz New York City leben etwa 70 % ‘Minderheiten’ und 30 % Weiße. In weiten Teilen Nord-Manhattans (Harlem, Washington Hights) leben nahezu ausschließlich Afroamerikaner bzw. Hispanics.
[6] Für eine Entscheidung ist in New York eine Jury bestehend aus sechs Personen ausreichend. Um einen Prozessabbruch wegen Verhinderung eines Jurymitgliedes zu vermeiden, werden allerdings zunächst zehn Personen ausgewählt. Am Ende des Prozesses kann auch jeder Parteivertreter, darauf bestehen, dass nur 6 Jurymitglieder entscheiden. Dann werden vier Personen per Zufallsprinzip aus der Jury ausgeschlossen. In diesem Prozess haben am Ende alle zehn Jurymitglieder entschieden.
[7] Informationsseite für den Jurydienst im Staat New York: http://www.nyjuror.com
[8] Kläger und Beklagter können im US-Rechtssystem als ganz normale Zeugen auftreten. Ihre Interessenlage wird von der Jury bei der Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit berücksichtigt.
[9] Hierbei handelte es sich aber nicht um Urkunden- oder Augenscheinbeweise, weil derartige Hilfsmittel immer mit einer Zeugenaussage verbunden sind und daher im us-amerikanischen Verständnis lediglich einen Teil einer Zeugenaussage, aber kein eigenständiges Beweismittel, darstellen.
[10] Diese Zahl ergibt sich aus der einfachen Division von 1.000.000 $ durch 45 Jahre. Zwar erinnerte auch der Klägeranwalt die Jury wiederholt daran, dass wegen der Inflation ein bestimmter Dollarbetrag in 45 Jahren nur noch den Bruchteil seines heutigen Wertes darstellt. Dieses Argument ist aber nicht überzeugend, da der Kläger die Auswirkungen der Inflation vermeiden kann indem er die zugesprochene Summe zinsbringend anlegt.
[11] Da die Parteien einvernehmlich auf die Jury verzichten können, ist es für einen Richter am New York State Supreme Court nicht ungewöhnlich auch über Tatsachenfragen zu entscheiden.
[12] Der Stundensatz eines Partner-Anwalts in ‘meiner’ Kanzlei betrug 450 $.
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