Jurawelt

Prozeßbericht "Millionen-Manni" - Teil 2
Hermann Maier
"Millionen Manni" und der ganz große Coup II

Zweiter Prozeßtag

Haft in Brasilien


Der erste Prozeßtag hatte einige Überraschungen geboten, da Küppers sich erstmals umfassend zur Sache einließ. Am zweiten Prozeßtag ließ das Interesse von Presse und Publikum jedoch schon nach. Die Mühen der Wahrheitsfindung als der Kernaufgabe der mündlichen Hauptverhandlung im Strafprozeß sind weniger nach dem Geschmack des großen Publikums, das sich vermutlich erst zur Urteilsverkündung wieder in größerem Umfang einfinden wird. Nichtsdestoweniger bot der zweite Prozeßtag interessante Einblicke, auch in die psychische Verfassung des Hauptangeklagten.

Zunächst jedoch machte die Staatsanwaltschaft ihr Versprechen wahr und überreichte dem Gericht einen Karton mit den Plomben der Firma Protectas, deren Einsichtnahme nur aus nächster Nähe ergiebig gewesen sein dürfte, zu einer Zerstörung kam es jedoch noch nicht. Lebhaft werden dürfte es in diesem Zusammenhang erst, wenn die Zeugen von der Firma Protectas vernommen werden, die im Vorfeld eine Plombierung der Kisten behauptet haben. Immerhin handelt es sich bei der Frage der Plombierung und ihrer Zerstörung um die Frage, ob ein schwerer Fall nach dem Regelbeispiel des § 243 I 2 Nr.2 StGB oder nur ein einfacher Diebstahl nach § 242 I vorliegt. Der Unterschied in der gesetzlich angedrohten Höchststrafe liegt bei fünf Jahren. Diese Frage hat daher für die Angeklagten prozeßentscheidende Bedeutung.

Der Vorsitzende erteilte Küppers anschließend erneut das Wort, der seine gestern unterbrochenen Ausführungen über die unmittelbaren Folgen der Festnahme fortsetzen durfte. Küppers erzählte nochmals welche verschlungenen Wege der Justizbetrieb in Brasilien nimmt. Einmal in Bezug auf die konsultierten Rechtsanwälte, deren Methoden nach seiner Schilderung blutegelartige Ausmaße annahmen, was zu mehrfachem Anwaltswechsel führte. In höchsten Tönen gelobt wurde hingehend das deutsche Generalkonsulat in Bahia. Es war eine Frage der Zeit, bis man das Bankschließfach bei jener Bank finden würde, wo Küppers die letzten Reste der Beute geborgen hatte, von geringen Resten in seinem Haus und dem mysteriös abhanden gekommen Betrag anläßlich der Hausdurchsuchung abgesehen. Auf eine Beschlagnahme wollte er nicht warten, da sich auch Dokumente dort befanden, die ihn weiter belastet hätten. Das Gericht fragte eigenartigerweise nicht nach, welche Dokumente dies gewesen sein könnten. Daher entschloß er sich auf einen Deal einzugehen, den Polizei und Anwälte ihm angeboten hatten. In Anwesenheit seiner Frau, eines Bankvertreters, der Polizei und der betreffenden Anwälte sowie Küppers mit falscher Vollmacht ohne den konfiszierten Paß auf den Namen "Gerado Silva Hammer" wurde der Safe in allseitigem Einverständnis geleert. Küppers spätere Ehefrau erhielt DM 50.000,- nebst den fraglichen Dokumenten, so daß ihr Lebensunterhalt für eine gewisse Zeit gesichert war. Den Rest teilten sich zu unbekannten Quoten Anwälte und Polizei. Damit versuchte Küppers auch den Verbleib der letzten Reste der Beute restlos aufzuklären. Ob ihm diese Einlassungen widerlegt werden können, ist eine interessante Frage, zumal ein Rechtshilfeersuchen an Brasilien zeitverzögernd und wenig hilfreich sein dürfte.

Das Verfahren wegen des Passvergehens in Brasilien selbst war rasch erledigt. Mit knapp 1.500 DM Geldstrafe (umgerechnet) war die Sache vorbei und Küppers saß in Auslieferungshaft, immerhin 20 Monate. Über diese Zeit hat er ausführliche schriftliche Ausführungen gemacht, die sein Verteidiger gedruckt nach dem handschriftlichen Manuskript vorlegte. Auch hier bat der Vorsitzende wiederum um freien Vortrag aus der Vorlage, nachdem er Küppers ironisch fragte: "Wie hat es Ihnen denn in der Haft gefallen?". Was Küppers über seine Haftzeit in Brasilien berichtete, war erschütternd, nicht nur für den Angeklagten, der seine Ausführungen öfters unterbrechen mußte, weil er Weinkrämpfen nahe war. Eine angebotene Unterbrechung lehnte er jedoch ab, weil er ersichtlich da durch wollte. Die diesbezüglichen Ausführungen waren im Saal noch schlechter zu verstehen, als die sehr genuschelten Einlassungen zur Person und zur Sache. Seine Ausführungen über die katastrophalen Haftbedingungen decken sich sehr weitgehend mit den Berichten von Menschenrechtsorganisationen, die sein Bericht zudem interessieren dürfte. Man kann es kaum wiedergeben, was er berichtete über Einzel- und Viererzellen mit uringetrieften Matrazen, unzureichenden Sanitäranlagen ohne Spülung, die optisch offen zugänglich waren, über Schlafstellen aus Zement, über mangelnde hygienische Vorsorgung, über einen Fraß, den man in Deutschland nicht einmal Hunden vorsetzen würde, wie er weinend hervorstieß, über Erkrankungen in Haft, Besuchsverbote für seine Frau, die er höchstens ein, zweimal die Woche für 15 Minuten sehen konnte, manchmal dann aber wochen- und monatelang nicht. Auch das Essen, das sie brachte, wurde irgendwann einbehalten. Ablenkung gab es nicht, von sozialer Betreuung, geschweige denn Umschluß ganz zu schweigen. Höchstens der Baseballschläger eines der Beamtem sorgte entlang des Gitterstäben für "Rhythmus hinter Gittern". Aber die Zellen waren auch von außen nur vergittert, so daß der Regen sie überschwemmte und der Wind hindurchblies. Ärztliche Versorgung für "Gringos" insbesondere war kaum zu erlangen. Ein Italiener starb mangels hinreichender Versorgung kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus an einer Vergiftung mit Rattengift. Danach wurden auch die letzten Vergünstigungen gestrichen. Küppers wurde in Haft schwer krank und verfiel auch körperlich zusehens. Eine Zelle, die nicht mehr benutzt werden konnte, wurde nebenan von einem Drogenspürhund belegt, der dort seine Notdurft verrichtete, so daß die Gefangenen auch diesen Gestank ertragen mußten, zumal sie dem Lärm und Staub der nahegelegen Containerverladestelle am Hafen von Bahia ständig ausgesetzt waren, Tag und Nacht. Auch von Ameisen und Kakerlaken, auch in der Nahrung, wußte Küppers so einiges zu berichten. Anwaltspost wurde oft erst nach Wochen zugestellt. Seine Wertung eines völlig hinfälligen Strafvollzugssystems dürfte den Kern treffen, auch wenn das System kaum je besser gewesen sein dürfte. Die "Ulmer Höh’" muß einem Häftling mit diesen Erfahrungen wie ein Hotel vorkommen. Auch der Vorsitzende ließ sich dazu hinreißen, daß es kaum angenehm gewesen sein dürfte, womit Küppers Einlassungen zur Haft abgeschlossen waren. Küppers berichtete dies alles natürlich nicht ohne Grund. Die Frage der Quote der Anrechnung dieser Haftzeit dürfte für seine Zukunft in Freiheit entscheidend sein, zumal sein Verteidiger erreichen will, daß er das Gerichtsgebäude zwar scheinbar mittellos, aber frei verlassen kann.

Der Komplize: Geständnis II


Im Zentrum des Medieninteresses steht seit je nur Küppers, der mutmaßliche Millionendieb, nicht aber Kammerichs, der Mitangeklagte, dessen Tatbeitragsqualität interessante juristische Bewertungsfragen aufwirft. Der Angeklagte zu 2), geboren 1961, der Küppers seit seinem 16. Lebensjahr kennt, obwohl die beiden kaum Blicke, geschweige denn Worte zu wechseln wagten, stammt ebenfalls aus einem intakten Elternhaus. Er hatte ursprünglich das Gymnasium in Jülich besucht. Sein Vater, ein Beamter, starb als er 16 war. Die Mutter lebte danach von der Witwenrente. Die Familie zog aus Gründen familiärer Verbundenheit zur Familie mütterlicherseits nach Rheydt, wo er ein anderes Gymnasium besuchte, doch die Noten waren weit schlechter als zuvor. Im zehnten Schuljahr abgegangen, schaffte er dennoch das Fachabitur an einer Fachoberschule und studierte Elektrotechnik an der Gesamthochschule Wuppertal. Nebenbei arbeitete er schon seit seinem 16. Lebensjahr als Dreher und kam mit der Clique von Küppers in Kontakt. Kammerichs bezeichnet sich selbst als Autonarr, weshalb er nach und nach in dieses Fach wechselte. Ab 1988 betrieb er eine eigene Werkstatt. Zunächst mit einem Partner, den er 1994 abfinden mußte. Anläßlich einer Reparatur lernte er seine spätere Frau kennen, eine Bankangestellte, die ihm Geld lieh. Die Beziehung ging schon kurz nach der Heirat 1994 in die Brüche, auch weil er mitunter 14 und mehr Stunden im Betrieb verbrachte, der inzwischen zwei Angestellte hatte, aber schon 1994 nicht mehr recht lief, weil er nicht rentabel war. Die Ehe wurde 1997 geschieden. Das Geld wurde weniger und die Sorgen wuchsen, wie bei seinem Freund Küppers, der einen zu aufwendigen Lebensstil betrieb. Man beichtete sich unter alten Freunden gegenseitig die Sorgen in regelmäßigen Abständen. Nach der Trennung von seiner Frau fiel Kammerichs in ein tiefes, emotionales Loch, zumal sich Schulden von inzwischen ca. 90.000,- aufgetürmt hatten, wie der Angeklagte nach Vorhalt später einräumte, obwohl er dies anfangs noch etwas beschönigen wollte. Mit Küppers verband ihn eine Freundschaft, die weit über Bier und Pizza hinausging. Auf Frage des Vorsitzenden bezeichnete er Küppers als guten Polizisten und benannte auch Beispiele. Angesichts seiner langjährigen Erfahrungen mit Autos erließ ihm die Handwerkskammer die Gesellenprüfung, so daß er 2001 den Kfz-Meisterbrief erlangen konnte, auch gleich eine Stelle fand, aber wohl wegen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und dem hiesigen Verfahren fristlos gekündigt wurde, so daß er heute arbeitslos ist. Die erhebliche Schuldensituation des Angeklagten, die er mit Hilfe einer Schuldnerberatung zu klären versucht, leitete unmittelbar über zu den Einlassungen zur Sache. Und die bargen nun wirklich eine Überraschung.

Der Vorsitzende gab sich sehr neugierig und wollte wissen, ob er denn von den Schulden des Küppers wußte und wie es dazu kam. Hier kam erstmals jene Brasilianerin ins Spiel, die Küppers selbst nicht erwähnt hatte. Auch Kammerichs kannte sie nicht persönlich, nur Fotos, wußte aber, daß die Beziehung finanziell sehr aufwendig war wegen der Entfernung, teuren Telefonaten und diesem und jenem. Natürlich sprach man auch über den Job. Und irgendwann kamen die Sicherheitsmängel bei Protectas ins Spiel, wenn auch zunächst als Nebensache. Erst an jenem Abend, 14 Tage vor dem Coup, wurde es ernsthaft, ganz wie auch Küppers berichtete. Kammerichs war zu diesem Zeitpunkt urlaubsreif. Für einen Freund hatte er für DM 5.000,- ein Motorrad verkauft, doch die Sache war nicht eilig, auch wenn er gewisse veruntreuende Elemente nicht verschwieg. Auf die Idee soll dann Küppers allein gekommen sein. Hier kann man Zweifel hegen. Der Vorsitzende begann einen seiner freundlich-informativen Dialoge und hakte ein. Ob es denn das erste Mal gewesen sei und ob man so etwas länger geplant habe? Nein, das hatten sie nicht, da ihnen der Gedanke nicht gekommen ist, ganz gewiß nicht. Ob es ihnen eigentlich bewußt gewesen wäre, das eine solche Tat das ganze Leben verändern würde. Auch das war ihm nicht bewußt gewesen. Nein, Kammerichs war allem Anschein nach sehr wenig bewußt gewesen. Er hatte wenig nachgedacht, nur zwei Autos besorgt und die beiden Handies, völlig ohne größeren Plan. Kammerichs brachte einen sehr eindrucksvollen Vergleich: "Wissen Sie, Herr Vorsitzender, das war wie bei einem Grillfest, das man plant, um es bei schlechtem Wetter wieder abzusagen.". Der Lacherfolg bei der Kammer war eher gering. Hätte Küppers die Sache gelassen, wäre nichts passiert. Die Folgen waren nicht durchgeplant. Dies provozierte förmlich die Frage nach seinem konkreten Tatbeitrag, deren Beantwortung jetzt fällig war, nachdem Küppers ihn gestern schon geschildert hatte. Die Ausführungen deckten sich weitgehend mit der Einlassung von Küppers. Kammerichs betonte erneut die geringe Planungsintensität, denn andernfalls wäre er so oder so nach Südfrankreich in Urlaub gefahren. Allerdings hatte Küppers ihm im Vorfeld DM 500.000,- versprochen, die er dann später auch in Monaco erhielt. Er betonte nochmals, daß er einem Verlangen von Küppers nachgekommen sei. Er wartete im Auto an der Leopoldstraße, um die Ecke von Kaufhof am Wehrhahn, als Küppers mit Rucksack und Reisetasche kam und rief: "Fahr!". Von dort aus ging es mit dem von Küppers gemieteten Opel in die Tiefgarage um die Ecke auf der Stefanienstraße und von dort aus wie Küppers es schon berichtete, mit dem von Kammerichs gemieteten Fiat-Kastenwagen zum Fashion-House und auf die A3 Richtung Süden, mit dem bei Sixt gemieteten Audi A8. Auf der Fahrt sprach man wegen der Anspannung nicht viel und fuhr die Nacht abwechselnd durch bis Cannes und Monaco, wobei die konkrete Route zwischen Küppers und Kammerichs bezüglich der Grenzüberschreitung nach Deutschland widersprüchlich blieb. Der eine wollte bei Saarlouis über die Grenze gefahren sein, der andere irgendwie bei Karlsruhe. Einig war man sich indessen, daß man über Metz und Nancy gefahren wäre. Auch hinsichtlich der wohl erfolgten Wohnungsauflösung von Küppers bleibt noch manches offen, was Rückschlüsse auf die Intensität der Planung zuläßt. Auf Fragen hin betonte er, keine weitreichende Risikoabwägung vorgenommen zu haben, sondern einfach gefahren zu sein. Angesichts seiner lokalen Verwurzelung kam eine Begleitung von Küppers nach Südamerika oder sonstwohin für ihn nicht in Betracht. Man trennte sich in einem Cafe in Monaco, wünschte sich viel Glück und ging seiner Wege. Erst danach dämmerte Kammerichs angeblich, worauf er sich eingelassen hatte. Diesmal wollte der Vorsitzende ganz genau wissen, was danach geschah, denn Kammerichs hatte sich zuvor dazu noch nie eingelassen. Es war zu klären, wo der Betrag von DM 500.000,- verblieben ist, den er in Monaco erhalten hatte. Das Ergebnis war verblüffend. Kammerichs hatte mit seiner Mutter telefoniert, erfahren was in Deutschland los ist, las Zeitung, erbleichte und bekam es mit der Angst zu tun. Das Geld wollte er daher schnell loswerden und vergrub es nach seiner Einlassung in der Nähe des Hotels und der Tiefgarage, wo der Audi A 8 der Firma Sixt stand, an einer Mauerecke, wenn auch nicht tief. Als er anderthalb Jahre später wieder dorthin kam, war das Geld nach Bauarbeiten weg. Kommentar des Vorsitzenden: "Wie gewonnen, so zerronnen!", der dann aber später nachfragte, warum er nicht eine intelligentere Form der Beseitigung wählte. Doch Kammerichs brachte seine Angst ins Spiel mit DM 500.000,- verhaftet zu werden, nachdem der Vorsitzende seine Einlassung, nicht rational gedacht zu haben, wegen der Rationalität des Vorgehens treffend zurückwies. Von Monaco flog Kammerichs mit dem Hubschrauber nach Nizza und von dort nach Düsseldorf, mit nur DM 5.000,- in der Tasche, von denen nur 1.500,- aus der Tat stammten. 14 Tage nach der Rückkehr wurde Kammerichs verhaftet und geriet in U-Haft. Seitdem schwieg er auf Anraten seines Anwaltes und kam 1996 wieder frei als Küppers nicht gefaßt werden konnte. Sein Betrieb geriet in die Insolvenz, was er der U-Haft zuschrieb. Dies brachte den Oberstaatsanwalt in Rage, der auf die Eigenverantwortung für seine Straftaten verwies, was der Angeklagte nach Einwurf seiner Verteidigerin - die auf ein Fehlverständnis hinwies - auch akzeptierte und sich entsprechend korrigierte.

Das Geschehen am 21.08.1995


Dann war Küppers wieder an der Reihe, da die Kammer genau wissen wollte, wie es bei der Landeszentralbank am Tattag zugegangen war, denn die Frage der Verplombung der beiden Kisten, hat - wie gesagt - verfahrensentscheidende Bedeutung. Küppers wiederholte auf Frage erneut, daß eine Verplombung bei der LZB nicht stattgefunden hat. Vielmehr sei es die Sache Wagners gewesen, der als Beifahrer dafür verantwortlich war. Allerdings seien - wie so oft - gar keine Plomben im Auto gewesen. Und erneut ließ sich die Kammer die Vorgänge im Innenhof des Kaufhof erzählen, die sich in allen Einzelheiten mit den Einlassungen zur Sache deckte: Wagner verschwand mit dem Tragegerät, das die Sirene enthält, Küppers fand Zeit die - unverschlossene - Kiste 1 aufzuklappen, das Geld einzusacken und sich zu seinem Kumpan auf der Leopoldstraße zu begeben. Der Vorsitzende hakte intensiv nach. "Sind Sie sicher, daß Sie das Geld nur aus der ersten Kiste genommen haben, nicht auch aus der zweiten Kiste?". Küppers: "Nicht völlig, bin mir unsicher, meine aber nur aus der ersten Kiste Geld genommen zu haben". Irritierend, auch für die Kammer, war dabei, daß trotz der speziellen Einpacktechnik von Küppers beide Kisten fast die gleiche Summe enthielten, was sich nicht aufklären ließ. Bei seinen Einlassungen hatte Küppers klar ausgeführt, von niemand gesehen worden zu sein, mit niemand gesprochen zu haben auf dem Weg zur Leopoldstraße. Auch hier kamen Nachfragen: "Sind Sie sicher, mit niemandem gesprochen zu haben? Sie wissen, warum ich frage?". Küppers verneinte definitiv, ebenso die Frage, ob er eine Protectas-Uniform getragen habe, was nach seiner Einlassung auch niemals zuvor der Fall war. Diese Umstände spielen angesichts wohl vorliegender widerstreitender Ermittlungsergebnisse eine nicht unwichtige Rolle für die Bewertung der Tat. Eher unvermittelt fragte die Berichterstatterin, wann Küppers denn geheiratet habe, als Ergänzung zu den Angaben zur Person. Küppers: “"m 22.11.2000 im Gefängnis von Bahia". Sicher nicht sehr romantisch. Nachfrage nach Erkrankungen: "Ja, ich habe Hepatitis C und bin daran unheilbar erkrankt". Diese Erkrankungen zog er sich im brasilianischen Gefängnis zu. Vorsitzender: "Wollen Sie denn wieder nach Brasilien zu Ihrer Frau, wenn Sie mal wieder herauskommen?" Küppers: "Mittellos nach Brasilien ist schon riskant. Mittellos und krank noch schlimmer, da bleibe ich wohl eher hier". Die übliche Frage nach der Qualität der Beziehung, die für bestimmte Aspekte der Strafzumessung von Relevanz ist, beantwortete er eher ausweichend, er habe nur brieflich Kontakt zu seiner Frau und man weiß ja nicht, was wird. Das klingt eher nach dem Ende einer Romanze, die begann, als Küppers noch "millionenschwer" war. Auf gemeinsame Bitte der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung beginnen die Fragen zum Sachverhalt erst beim nächsten Termin, der auch die Vernehmung der Protectaszeugen beeinhalten wird. Ende des zweiten Prozeßtages. Fortsetzung am 20.06.2002, in einem kleineren Saal.
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