Jurawelt

Einzelne Fachanwaltsbezeichnungen
Stand: 01.01.2008
In §§ 8 bis 14l FAO ist geregelt, in welchen Gebieten die Fachanwalte Kenntnisse nachweisen müssen.



Fachanwalt für Arbeitsrecht

§ 10 FAO:
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),

2. Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),

3. Verfahrensrecht.


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

§ 14l FAO:
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarkt sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,

2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,

3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,

4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft
einschließlich Auslandsgeschäft,

5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,

6. Factoring/Leasing,

7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,

8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und
Kartellrecht,

9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,

10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.


Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

§ 14e FAO:
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Bauvertragsrecht,

2. Recht der Architekten und Ingenieure,

3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,

4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,

5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Fachanwalt für Erbrecht

§ 14f FAO:
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,

2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,

3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,

4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,

5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,

6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Fachanwalt für Familienrecht

§ 12 FAO:
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,

2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.


Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

§ 14h FAO:
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen

1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,

2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,

3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des
europäischen Sortenschutzrechts,

5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.


Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

§ 14i FAO:
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen

1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104
HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) sowie internationales
Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,

2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen
Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.

3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht,
Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und
Strafrecht,

4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Fachanwalt für Informationstechnologierecht

§ 14k FAO:
Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung
individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von
Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien,
Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien
einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer
Besonderheiten,

5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der
Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-
Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Fachanwalt für Insolvenzrecht

§ 14 FAO:
Für das Fachgebiet Insolvenzrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Materielles Insolvenzrecht
a) Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
b) Wirkungen der Verfahrenseröffnung
c) Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
d) Sicherung und Verwaltung der Masse
e) Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
f) Abwicklung der Vertragsverhältnisse
g) Insolvenzgläubiger
h) Insolvenzanfechtung
i) Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
j) Steuerrecht in der Insolvenz
k) Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
l) Insolvenzstrafrecht
m) Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts

2. Insolvenzverfahrensrecht
a) Insolvenzeröffnungsverfahren
b) Regelverfahren
c) Planverfahren
d) Verbraucherinsolvenz
e) Restschuldbefreiungsverfahren
f) Sonderinsolvenzen

3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
a) Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
b) Rechnungslegung in der Insolvenz
c) Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans (Sanierung), der übertragenden Sanierung, der Liquidation.


Fachanwalt für Medizinrecht

§ 14b FAO:
Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung,

2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,

3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,

4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,

5. Vergütungsrecht der Heilberufe,

6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,

7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,

8. Grundzüge des Apothekenrechts,

9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.


Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

§ 14c FAO:
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,

2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,

3. Wohnungseigentumsrecht,

4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,

5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,

6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.


Fachanwalt für Sozialrecht

§ 11 FAO:
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,

2. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung); Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Recht der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht.


Fachanwalt für Steuerrecht

§ 9 FAO:
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,

4. Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.


Fachanwalt für Strafrecht

§ 13 FAO:
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,

2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;

3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.


Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

§ 14g FAO:
Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,

2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,

3. Recht des multimodalen Transports,

4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,

5. Speditionsversicherungsrecht,

6. Internationales Privatrecht,

7. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,

8. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.


Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

§ 14j FAO:
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften,
Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale
Urheberrechtsabkommen,

2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,

3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,

4. Rundfunkrecht,

5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und
Medienrechts, Titelschutz,

6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des
Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der
deutschen und europäischen Kulturförderung,

7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.


Fachanwalt für Verkehrsrecht

§ 14d FAO:
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,

4. Recht der Fahrerlaubnis,

5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Fachanwalt für Versicherungsrecht

§ 14a FAO:
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,

2. Recht der Versicherungsaufsicht,

3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,

4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,

5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),

6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),

7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),

8. Rechtsschutzversicherungsrecht,

9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.


Fachanwalt für Verwaltungsrecht

§ 8 FAO:
Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen
(1) besondere Kenntnisse in den Bereichen
a) allgemeines Verwaltungsrecht,
b) Verfahrensrecht,
c) Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.

(2) besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:
a) öffentliches Baurecht,
b) Abgabenrecht, so weit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),
e) öffentliches Dienstrecht.


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