An dieser Stelle sollen nach und nach mehrere Erfahrungsberichte verschiedener Fachanwälte veröffentlicht werden. Sollten auch Sie Interesse haben, anderen
jurawelt-Besuchern über Ihre Erfahrungen beim Erwerb des Fachanwaltstitels und in der späteren praktischen Arbeit zu berichten, wenden Sie sich bitte an redaktion@jurawelt.com.
Bisher steht ein Bericht von FA für Arbeitsrecht Walther Grundstein zur Verfügung.
Walther Grundstein, Rechtsanwalt
Das Werden zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und die Zeit danach
Unmittelbar nach meinem Referendariat (1996) habe ich die Tätigkeit in dem von meinem Vater gegründeten Anwaltsbüro Grundstein & Thieme aufgenommen. Schon mein Vater
hatte sich auf zwei Schwerpunkte spezialisiert, zu denen das Arbeitsrecht gehört. Alle nachfolgenden Kollegen haben sich dieser Ausrichtung der Kanzlei angeschlossen und
sind auch Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht geworden. Um diesem einheitlichen Erscheinungsbild gerecht zu werden, mußte auch ich - so schnell als möglich - Fachanwalt
werden. Das habe ich auch gerne getan, weil mich ohnehin das Arbeitsrecht immer interessiert hat.
Ich habe daher im Januar 1997 mit den Kursen zur Fachanwaltschaft begonnen. Diese zeitliche Nähe zum Referendariat hatte auch den Vorteil, daß mir der Gutachtenstil und
generell das Klausurenschreiben selbst so vertraut war, wie es später nie mehr sein würde. Außerdem galten und gelten für Berufsanfänger verbilligte Preise. Ich habe mich -
weil noch nicht so in den Berufsalltag integriert - für Wochenkurse entschieden. Solche bot das DAI in Soest an; drei mal je eine Woche Kurs, und man hatte das theoretische
Rüstzeug. Auch preislich (ich meine: um die DM 2.000,--, weiß es aber nicht mehr sicher) war der Kurs akzeptabel; so griff ich zu.
Der Kurs selbst verlief in einer weitgehend angenehmen Atmosphäre, wenngleich die Zahl der Teilnehmer mehrere Hundert betrug. Die Dozenten waren alle ausgewiesene Kenner der
Materie (um nur einige Namen zu nennen: Prof. Schwerdtner; Dr. Matthes; Boewer) und haben den Stoff (vgl. dazu § 10 FAO) anschaulich vermittelt. Dabei war der Vortragsstil
eines jeden Referenten natürlich unterschiedlich. An Literatur haben wir insgesamt einige Bände mit zusammen sicher mehreren tausend Seiten erhalten. Sie ist im weiteren
Berufsleben allerdings nur eingeschränkt nutzbar: Zitierfähig ist sie nicht, und die aufkommenden Probleme sind auch im Kommentar gelöst. Für einen ersten Einstieg ist sie
aber Berufsänfängern sicherlich nützlich.
Der Unterricht fand immer montags bis freitags statt, von morgens bis abends. Mittags gab es eine angenehme Pause; wer auch in Soest war,wird sich sicherlich an die
"Krüstchen" im benachbarten Lokal erinnern --- Schnitzel aller Art in immenser Größe. Der Samstag war dann der Klausurentag. Die Klausuren selbst (sieben an der Zahl) waren
unterschiedlich aufgebaut; während der eine mehrere Fragen stellte und eine kurze Antwort mit Angabe der fraglichen Norm erwartete, stellten andere normale Klausurfälle, die
gutachterlich zu lösen waren. Auch die Schwierigkeit der Klausuren war je nach Referent unterschiedlich: die einen eher einfach, die anderen - ein Referent mit einer
kolportierten Durchfallquote von über 70% wurde nur "der Hai" genannt - eher schwer. Die Vorbereitungszeit auf die Klausuren hielt sich aber dennoch in Grenzen. Wer den
Vorträgen aufmerksam folgte, verpaßte die Einschränkungen des relevanten Klausurstoffes nicht und konnte so am Donnerstagabend mit den Vorbereitungen beginnen. Die
restlichen Abende standen mithin der Freizeitgestaltung offen.
Insoweit nehme ich an, daß die Wochenkurse gegenüber den Wochenendkursen einen weiteren, wenngleich nicht entscheidenden Vorteil bieten. Es steht mehr Zeit zur Kommunikation
mit anderen Kursteilnehmern zur Verfügung. Der Kontakt zu ihnen stellt sich auch schnell her, weil alle im selben Boot sitzen. Konkurrenzdenken war zumindest in meinem Kurs
nicht festzustellen. Der Kontakt hat auch lange Jahre nach dem Kurs noch angehalten, ist zugegebenermaßen zwischenzeitlich aber nahezu zum Erliegen gekommen.
Im Mai 1997 war der Kurs dann zu Ende. Das Sammeln der für die Zulassung notwendigen 100 Fälle einschließlich der rechtsförmlichen und Beschlußverfahren war bei mir
angesichts der eingangs erwähnten Fokussierung der Kanzlei auf das Arbeitsrecht nicht mit Schwierigkeiten verbunden, so daß ich letztlich nur den Ablauf der Wartezeit (3
Jahre) und der Bescheidung des Antrages entgegensehen mußte.
Der Fachanwaltstitel macht sich in der Praxis bezahlt. Viele Mandanten suchen ausdrücklich einen Fachanwalt und fragen ausdrücklich nach der Qualifikation. Auch trägt er der
besseren Positionierung im Markt bei. Spezialisierung ist ohnehin aus meiner Sicht das Gebot der Stunde, zumindest in Gebieten mit einer hohen Anwaltsdichte wie etwa
Frankfurt am Main. Das Risiko, andere Mandate zu verlieren, besteht; in unserer Kanzlei allerdings aus den genannten Gründen nur eingeschränkt. Aber wer Fachanwalt werden
will, sollte das meiner Ansicht nach unabhängig von der bisherigen Ausrichtung der Kanzlei auch mit dem Willen und der Bereitschaft verbinden, sich gerade in diesem
Rechtsgebiet auch schwerpunktmäßig zu bewegen. Ansonsten droht letztlich der Wert des Titels verlorenzugehen, wenn Mandanten erfahren müssen, daß nicht hinter jedem
Fachanwalt auch ein solcher steckt.
Das bedeutet zugleich für die Praxis: Den Fachanwaltstitel alleine zu bekommen und durch Besuch von wenigen Fortbildungsveranstaltungen zu erhalten reicht nicht. "Echter"
Fachanwalt für Arbeitsrecht wird man nur durch tägliche Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht. Nur als solcher wird man aber dauerhaft auf dem immer dichter werdenden Markt der
Fachanwälte bestehen können.
Frankfurt, im Juni 2003