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Marktsituation einzelner Fachanwälte
Stand: 21.05.2006

Wer einen Fachanwaltstitel erwerben möchte, wird sich zunächst von fachlichen Vorlieben leiten lassen. Daneben lohnt sich jedoch auch ein Blick auf die Situation des Fachanwaltsmarktes in der Region, in der man tätig ist oder eine Tätigkeit aufnehmen möchte. Denn der erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Fachanwaltsausbildung sollte die Akquise neuer Mandate erleichtern und möglichst nicht dadurch konterkariert werden, dass in dem gewählten Spezialfach der Wettbewerb kaum weniger scharf geführt wird als auf dem normalen Arbeitsgebiet.

Die einzelnen Fachanwaltschaften haben ganz unterschiedliche Verbreitung gefunden. Wie die Statistik der BRAK zum 1. Januar 2005 ausweist, haben die Fachanwaltschaften für Familien- und Arbeitsrecht nahezu gleichauf den höchsten Anteil mit annähernd 6000 Fachanwaltschaften. Besonders bemerkenswert ist dabei der Run auf den Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein Titel, der erst seit 1998 existiert, und bereits jetzt Spitzenreiter unter den Fachanwaltschaften geworden ist. Mit deutlich über 3500 Fachanwälten ist auch das Steuerrecht stark vertreten, wobei dieser Titel mittlerweile auf eine über 40jährige Tradition zurückschauen kann. Ebenfalls seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt vertreten sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht, ihre Zahl hat jedoch bisher gerade einmal leicht die 1000er-Grenze überschritten. Diese Grenze hat der 1998 eingeführte Fachanwalt für Strafrecht bereits deutlich hinter sich gelassen. Jeweils einige hundert Vertreter finden sich in den Fachanwaltschaften für Sozialrecht und Insolvenzrecht. 2003 wurde der Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeführt. Zum Stichtag gab es in Deutschland davon 222. Zu den acht bisherigen Fachanwaltschaften sind im Juli 2005 noch sechs weitere, nämlich Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht und Transport- und Speditionsrecht getreten. Hierzu liegen noch keine Zahlen vor, es dürft aber jeweils noch sehr wenige geben.

Der prozentuale Anteil einzelner Fachanwaltschaften ist regional teilweise recht unterschiedlich ausgeprägt. So ist etwa der Anteil von Fachanwälten für Steuerrecht gemessen an der Gesamtzahl der Rechtsanwälte in Bayern rund doppelt so hoch wie in den drei östlichen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch der Anteil der Fachanwälte für Familienrecht überwiegt in Bayern erkennbar. Dagegen ist der Anteil der Fachanwälte für Arbeitsrecht in den drei ostdeutschen Bundesländern deutlich größer. Daraus lässt sich bei aller Vorsicht hinsichtlich der schwächeren Wirtschaftskraft gegenüber Bayern doch schlussfolgern, dass der Markt für Fachanwälte im Steuerrecht in den östlichen Bundesländern noch nicht vollständig erschlossen ist. Und auch im Familienrecht scheint durchaus noch ein Spielraum nach oben vorhanden, zumal dieser Markt nicht nur im Zusammenhang mit der Wirtschaftskraft einer Region gesehen werden kann. Im Bereich des Arbeitsrechts hingegen übertrifft der Anteil im Osten sogar den bayerischen, obwohl dieser Bereich unmittelbar mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammenhängt, was Neulinge zumindest vorsichtig stimmen könnte.

Interessant ist auch ein Vergleich der vier Großräume Berlin, Hamburg, Köln und München, wobei die Daten der BRAK bei den Großräumen München und Köln erhebliche Teile des Umlands miterfassen. Bei der Fachanwaltschaft für Steuerrecht fällt etwa eklatant auf, dass Berlin mit einem Anteil von 1,72% gemessen an der Gesamtzahl der Rechtsanwälte deutlich hinter Köln (2,38%), München (2,93%) und Hamburg (2,67%) zurückhängt. Dort sollte also noch ein spürbarer Bedarf an Fachanwälten für Steuerrecht bestehen, wenngleich die insgesamt geringere Wirtschaftskraft der Hauptstadt natürlich auch negativ ins Gewicht fällt. Auch im Bereich des Familienrechts ergeben sich recht große Unterschiede. Während in Berlin (1,96%) und Hamburg (2,02%) der Anteil der Fachanwälte eher klein ist, weisen Köln einen Anteil von 3,28% und München einen von 3,79% auf. Dabei fällt auf, dass der Anteil im Raum München immer noch erheblich geringer ist, als der gesamtbayerische im Familienrecht (5,03%). Daraus lässt sich insgesamt schließen, dass in allen Großräumen noch ein Markt für zusätzliche Fachanwälte im Familienrecht vorhanden sein dürfte. Im noch recht neuen Bereich des Arbeitsrechts schließlich liegen die vier Großräume annähernd gleichauf. Hier kann kaum von signifikanten regionalen Unterschieden ausgegangen werden. Generell lässt sich festhalten, dass in Berlin der Run in den Fachanwalt noch deutlich weniger ausgeprägt ist, als in den anderen drei Räumen. Vom neuen Titel des Fachanwalts für Insolvenzrecht fanden sich sogar tatsächlich nur 8 Vertreter! Zum Vergleich: In Hamburg und Köln waren es 28 und in München sogar 54. Nahezu umgekehrt ist Situation im Bereich des Fachanwalts für Versicherungsrecht: Hier finden sich in Berlin 11, in Köln 15 in München 5 und in Hamburg 8.

Fazit: Für örtlich flexible Rechtsanwälte bieten sich in Deutschland teilweise immer noch Regionen an, wo die Dichte an Fachanwälten vergleichsweise gering ist und daher mit einem zusätzlichem Bedarf gerechnet werden kann. Dies gilt auch in Großräumen, die sowohl als Wohn- wie als Wirtschaftsstandort attraktiv sind. Es empfiehlt sich jedoch, sich vorher über die Marktsituation vor Ort bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern ausführlich zu informieren.
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