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"Zur Mitstörerhaftung bei unverlangter 0190-Faxwerbung" von RA Dr. Martin Bahr
Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg

Seit August 2002 gibt es eine neue Vorschrift in der Telekommunikationskunden-Verordnung (TKV). In der letzten Zeit wenden immer mehr Gerichte diese Vorschrift an, um den Netz-Betreiber als wettbewerbsrechtlichen Mitstörer einstufen zu können.

Dr. Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg mit dem Interessenschwerpunkten Recht der Neuen und Gewerblicher Rechtsschutz, untersucht die Reichweite und Bedeutung dieser neuen Regelung.

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