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BRAK begrüßt Einführung einer unabhängigen Schlichtungsstelle für Mandanten
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Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Das Bundeskabinett hat heute einen Regierungsentwurf zur Einführung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer
beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht die Einrichtung einer organisatorischen selbständigen Stelle zur Vermittlung oder Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten
zwischen Rechtsanwälten und deren Mandanten vor. Damit wird einer Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aus dem Frühjahr 2008 Rechnung getragen. Die BRAK hatte sich
in einer Hauptversammlung Anfang März einstimmig für die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer ausgesprochen.
„Wir begrüßen den Regierungsentwurf ausdrücklich“, so Axel C. Filges, Präsident der BRAK. „Die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK
ergänzt das bereits bestehende Angebot der Rechtsanwaltskammern, bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant zu vermitteln. Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist
durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Wenn es dann ausgerechnet mit dem eigenen Anwalt zum Streit kommt, kann eine neutrale und unabhängige Schlichtung beiden
Seiten helfen. Die unabhängige Schlichtungsstelle soll im Interesse des Verbraucherschutzes Missverständnisse aufklären helfen und unbürokratische Lösungen anbieten können,
wenn auf anwaltlicher Seite auch einmal ein Fehler passiert ist“, erklärt Filges die Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer.
Berlin, den 24. September 2008
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