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Sanierungsplan für WestLB untersucht
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Die EU-Kommission hat gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine eingehende Prüfung der staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Bank WestLB eingeleitet.
Dies ist ein erster Schritt, um zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu gelangen. Die Eigentümer der Bank hatten einen Risikoschirm von fünf Milliarden Euro bereitgestellt,
der von der EU-Kommission als befristete Rettungsbeihilfe genehmigt wurde. Entsprechend hat Deutschland einen Umstrukturierungsplan zur Sanierung der angeschlagenen Bank
vorgelegt. Die eingeleitete Untersuchung soll Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen schaffen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Eine eingehende Prüfung bietet Gelegenheit, den im August vorgelegten Plan ausführlich zu erörtern und eine Lösung zu
finden, mit der die Lebensfähigkeit der WestLB auf Dauer sichergestellt wird. Ich bin zuversichtlich, dass eine nachhaltige Lösung gefunden werden kann, wenn alle Beteiligten
sich voll engagieren.“ Die Beteiligten erhalten ferner die Möglichkeit in der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Gemäß der Entscheidung der EU-Kommission über die Rettungsbeihilfe meldete Deutschland am 8. August 2008 einen Umstrukturierungsplan sowie die Verlängerung dieser Nothilfe für
die WestLB an. Durch die Anmeldung bleibt der Risikoschirm solange rechtmäßig, bis die EU-Kommission den Umstrukturierungsplan abschließend beurteilt hat. Die EU-Kommission
wird eingehend untersuchen, ob durch die geplante Umstrukturierung die langfristige Rentabilität der Bank wiederhergestellt werden kann, ob sich die staatliche Unterstützung
auf das erforderliche Minimum beschränkt und ob Maßnahmen ergriffen werden sollten, um etwaige durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu
begrenzen. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens sagt noch nichts über die Vereinbarkeit der betreffenden Maßnahmen mit den Beihilfevorschriften der EU aus. Das
Verfahren ist notwendig, um Rechtssicherheit für die Beihilfeempfänger und ihre Geschäftspartner zu schaffen und es bietet die Möglichkeit, die Beihilfemaßnahmen zu
verbessern.
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